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22.12.2017

Durchsuchungen beim Hauptgeschäftsführer des Landessportverbandes Saarland

Saarbrücken (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat nach Einsichtnahme und Würdigung der vom Landessportverband für das Saarland (LSVS) freiwillig herausgegebener Unterlagen

zum vermeintlichen Millionendefizit beim LSVS am 20.12.2017 ein Ermittlungsverfahren gegen den freigestellten Hauptgeschäftsführer Paul H. eingeleitet. Es bestehe ein Anfangsverdacht der Untreue gegen ihn. Im Zuge der so eingeleiteten förmlichen Ermittlungen wurden beim Amtsgericht Saarbrücken Durchsuchungsbeschlüsse nach § 102 StPO gegen den Beschuldigten  und nach §103 StPO gegen den  LSVS erwirkt.
Die gegen den LSVS gerichtete Durchsuchungsanordnung durch das Amtsgericht Saarbrücken vom 20.12.2017 sah insbesondere vor, dass die Anordnung trotz der zuvor von den Bevollmächtigten der LSVS, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts,  zugesagten Kooperation ohne vorheriges Herausgabeverlangen zu vollstrecken ist; dies vor dem Hintergrund, dass ein Angehöriger der zu durchsuchenden  Körperschaft als Täter verdächtig ist, dass des Weiteren der Beschuldigte über seine Rechtsvertreterin  erklärt hat, nicht eigenmächtig gehandelt zu haben, und dass nach § 9 der Satzung des LSVS in erster Linie das Präsidium für die Einhaltung des Haushalts verantwortlich ist. Nach alledem kann  - so der Wortlaut des Beschlusses vom 20.12.2017 – nicht ohne weiteres erwartet werden, dass insbesondere Beweismaterial, das den Beschuldigten entlasten könnte, freiwillig und vollständig zur Verfügung gestellt wird. Zur vollständigen Aufklärung ist deshalb erforderlich, dass die Ermittlungsbehörde selbst sowohl belastendes als auch entlastendes Beweismaterial erhebt.  
Die vorbezeichneten Beschlüsse wurden am heutigen Tag von polizeilichen Kräften des Landespolizeipräsidiums  - Abteilung „Besonderen Ermittlungen und Korruption“ - in Anwesenheit auch von  Sachverständigen für Wirtschaftsforensik  in den Räumlichkeiten des LSVS und der Wohnung des Beschuldigten vollstreckt. Hierbei wurden in erheblichem Umfang Beweismittel - Unterlagen in körperlicher und digitaler Form - sichergestellt, welche weiterer Auswertung bedürfen.