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14.11.2017

Anklage wegen versuchten Totschlags gegen 61-Jährigen erhoben

Saarbrücken (red/boß) Gegen einen 61 Jahre alten Deutschen hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung Anklage

vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken erhoben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, am Mittwoch, den 02.08.2017, in seiner Wohnung in der Bischmisheimer Straße in  Saarbrücken abends zwei Fläschchen Wodka zu je 100 ml und einen halben Liter Bier konsumiert zu haben. Im Anschluss habe er im Garten mit einem Gasbrenner Unkraut abgebrannt. Wegen des damit verbundenen Geruchs soll er - wie schon seit Jahren -  mit der Mitbewohnerin des Miethauses, der 66 Jahre alten Geschädigten S.,  in Streit geraten sein.
Da der Angeschuldigte seine Ruhe haben wollte, soll er gegen 19:45 Uhr die Geschädigte in ihre im Erdgeschoss des Hauses liegende Wohnung verfolgt haben und ihr mit seinem Taschenmesser mit sieben Zentimeter langer, scharfer und spitzer Klinge insgesamt zehnmal in den Rücken gestochen haben. Auch soll er sie ein weiteres Mal durch einen Messerschnitt am Rücken verletzt haben.
Mindestens vier der Stiche eröffneten den Brustkorb. Der Angeschuldigte soll dabei den Tod der Geschädigten billigend in Kauf genommen haben, weil er um jeden Preis seine Ruhe haben wollte.
Die Geschädigte brach in ihrer Wohnung schwer verletzt zusammen. Der Angeschuldigte habe sich jetzt vorgestellt, dass die Geschädigte infolge ihrer schweren Verletzungen entweder schon tot sei oder alsbald versterben werde.
Dies soll ihn nicht gekümmert haben, er soll vielmehr die Wohnung der Geschädigten verlassen und die Tür zugezogen haben. Da er sich selbst am kleinen Finger der rechten Hand beim Zustechen mit seinem Taschenmesser eine stark blutende Wunde mit Durchtrennung der Strecksehne zugezogen hatte, setzte er um 19:47 Uhr einen Notruf an die Rettungsleitstelle Saarbrücken Winterberg ab. Dabei teilte er auch mit, dass er seine Nachbarin mit dem Messer verletzt habe. Hierbei soll es ihm allerdings weiter gleichgültig gewesen sein, ob die Geschädigte gerettet würde.
Die Geschädigte  wurde umgehend in intensivmedizinische Behandlung in die Winterbergklinik Saarbrücken verbracht.  Einer der Messerstiche, 6 cm tief, hatte eine Schlagader im 6. Zwischenrippenraum eröffnet, was zu einer stark spritzenden Blutung nach innen führte, einer sog.  Blutbrust. Ihr Leben konnte durch eine Notoperation gerettet werden. Wegen der nachfolgenden Entzündung und des Schockzustandes musste sie in ein künstliches Koma versetzt werden und es stellte sich vorübergehend ein Delir ein. Sie war vom 02.08.- 23.8.2017 in stationärer Krankenhausbehandlung.
Der Blutalkoholgehalt des Angeschuldigten während der Tat kann bis zu 1,49 o/oo betragen haben. Sonstige Drogen wurden bei einer rechtsmedizinischen Untersuchung seiner Blutprobe nicht gefunden.
Der seit dem 02.08.2017 in Untersuchungshaft befindliche, bisher nicht vorbestrafte Angeschuldigte hat sich zu dem Tatvorwurf im Wesentlichen geständig eingelassen. Eigenen Angaben zufolge wollte er seiner Lebenssituation - die zu einem nicht unerheblichen Teil  in der Pflege seiner schwerbehinderten Ehefrau bestand – durch Einweisung in den Justizvollzug entkommen.

Presse Staatsanwaltschaft Saarbrücken