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10.11.2017

Anklage gegen Buchhalter wegen Betrugs mit Millionenschaden erhoben

Saarbrücken (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen einen 47 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 106 Fällen  Anklage vor dem Landgericht Saarbrücken erhoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten im wesentlichen Folgendes vor:
Der Angeschuldigte war im Tatzeitraum als Buchhalter bei der S. Verlagsgesellschaft mbH beschäftigt. Zu dem Unternehmensverbund der S. GmbH, welche die wöchentlich im Saarland erscheinenden kostenlosen Zeitungen „Wochenspiegel“ und „Die Woch“ vertreibt, gehören daneben die A. GmbH, die W. GmbH und die T. GmbH. Der Angeschuldigte war gemeinsam mit der Zeugin B., der weiteren Buchhalterin der S. GmbH, verfügungsberechtigt für das gesamte Vermögen der S. GmbH.
Verfügungen von den Bankkonten der Unternehmensgruppe waren nur möglich, wenn zwei zur Unterschrift berechtigte Personen auf dem Anweisungsformular unterschrieben hatten. Überweisungen von Konten  gelangten daher nur dann zur Ausführung, wenn die entsprechende Verfügung durch eine berechtigte Person angewiesen wurde und diese Anweisung im Anschluss von einer zweiten berechtigten Person gegengezeichnet wurde. Auf den unterschriebenen Anweisungsformularen war dabei nicht ersichtlich, auf welche Konten die Überweisung getätigt wird. Ersichtlich war dort nur der Inhaber des verfügenden Kontos sowie die Anzahl und Gesamthöhe der Überweisungen. Zur Unterschrift berechtigt waren im hier in Rede stehenden Tatzeitraum neben den beiden Buchhaltern die Zeugin Z.,  die Zeugin K. als Prokuristin, der Zeuge H. als kaufmännischer Leiter und der Zeuge G. als Geschäftsführer.
Zumindest seit dem Jahr 2009 soll der Angeschuldigte diese Unternehmenspraxis ausgenutzt haben, um Überweisungen der S. GmbH oder eines ihrer Tochterunternehmen zugunsten zweier eigener Bankkonten bei der Augsburger Aktienbank und der BNP Paribas zu veranlassen. Hierzu soll der Angeschuldigte in der Rechnungssoftware fiktive Rechnungen eingegeben haben, welche er auf den Zahlungsausgang verbuchte. Im Zahlungsprogramm der Bank soll er sodann den Zahlungsausgang unter Kreditoren eingegeben haben und eine seiner Kontonummern bei den vorgenannten Banken als Überweisungsziel hinterlegt haben. Im Anschluss daran soll der Angeschuldigte ein Anweisungsformular erstellt haben, welches er unterzeichnet und dann einer der berechtigten Personen zur Gegenzeichnung vorgelegt haben soll. Zu einem großen Teil der Fälle enthielt das Anweisungsformular neben den Überweisungen auf ein Konto des Angeschuldigten noch eine weitere Überweisung, die eine real existierende Verbindlichkeit erfüllen sollte. Der Angeschuldigte soll daher bei Vorlage des Anweisungsformulars den Gegenzeichner jeweils über den Überweisungsempfänger und das Bestehen einer entsprechenden Verbindlichkeit getäuscht haben. Durch das gegengezeichnete Anweisungsformular kamen die Überweisungen zur Ausführung und der jeweiligen Gesellschaft entstand ein entsprechender Schaden. Zur Vertuschung der Überweisung soll der Angeschuldigte im Anschluss seine Kontodaten wieder aus dem Zahlungsprogramm gelöscht haben.
In insgesamt 106 Fällen soll der Angeschuldigte in nichtverjährter Zeit (= Zeitraum September 2012 bis Juli 2017)   insgesamt 1.430.843,04 €  zu eigenen Zwecken vereinnahmt haben.
Der nicht vorbestrafte  Angeschuldigte, der sich aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Saarbrücken in vorliegender Sache seit dem 17.7.2017 in der JVA Saarbrücken in Untersuchungshaft befindet,  hat sich im Wesentlichen geständig eingelassen. Er gibt an,  etwa seit dem Jahr 2008 in Online-Casinos zu spielen. Hierin liege auch der Grund für sein Verhalten. Er habe die Überweisungen vornehmen müssen, wenn er bemerkt habe, dass er online so viel verspielt habe, dass er seinen Lebensunterhalt alleine von seiner Gehaltszahlung nicht werde bestreiten können.

Presse Staatsanwaltschaft Saarbrücken