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06.10.2017

AG Cochem verurteile vier Atomwaffengegner zu Geldstrafen wegen Hausfriedensbruch

Cochem/Büchel (red/boß) Vor einem Jahr hatten die Aktivisten von JunepA mit Luftballons und Transparenten die Start- und Landebahn des Fliegerhorstes Büchel besetzt. Sie sind gestern vom Amtsgericht Cochem

wegen Hausfriedensbruch zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden, was einer Gesamtstrafe zwischen 450 und 1.800 Euro entspricht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorwurf der Sachbeschädigung wurde im Vorfeld bereits zurückgenommen.
Die vier Angeklagten, unter ihnen zwei Studenten im Alter von 22 und 24 Jahren, ein Kinderarzt (65) und eine Hebamme (54), beriefen sich im Laufe des Strafverfahrens auf den rechtfertigenden Notstand und auf ihre demokratische Pflicht.
"Lebendige Demokratie braucht begrenzte Regelüberschreitungen" so David Haase. Gleichzeitig stellten sie in Frage, ob militärisches Gelände überhaupt Privatgelände sei oder nicht eher als öffentliches Gelände eingestuft werden müsste, wo Proteste legal seien. Karen Semiramis Welhöner erklärte: "Das Go-In war die Fortsetzung einer Demonstration auf einem im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindlichen und damit öffentlichen Gelände".
Mit der gewaltfreien Besetzung hatten die Aktivisten auf die Lagerung von Atomwaffen in der Eifel und deren "Modernisierung" bzw. Austausch durch weiterentwickelte zielgenauere Waffen aufmerksam gemacht. Im Schlusswort erklärte Ernst-Ludwig Iskenius gegenüber dem Richter: "Sie können Geschichte schreiben: Sie können uns freisprechen und damit das Unrecht in Büchel deligitimieren. Sollten Sie uns verurteilen in der Hoffnung, andere Menschen davon abzuschrecken, das gleiche zu tun, dann werden Sie sich irren".
Damit kündigten die Besetzer neue Aktionen an, über die das Gericht dann immer wieder neu verhandeln müsse. In Mutlangen zur Pershing II Stationierung gab es viele Verurteilungen wegen Nötigung, die später vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben wurde. Alle Verurteilten wurden rehabilitiert, so die Friedensaktivisten, und erhielten Haftentschädigung für abgesessene Ersatzfreiheitsstrafen. Durch die Verurteilung der vier Atomwaffengegner erwarten die Betroffenen jetzt eine mobilisierende Wirkung: "Wir werden auch weiterhin mit vielen Menschen in Büchel ungehorsam aktiv sein - und damit immer wieder die Gerichte konfrontieren", so Katja Tempel, eine der Verurteilten.
Am 18.10.2017 um 13.30 Uhr wird ein weiterer Prozess wegen derselben Aktion vor der Jugendkammer des Amtsgericht Cochem stattfinden. Dort werden junge Menschen unter 21 Jahren erklären, wieso sie Zivilen Ungehorsam gegen den Wahnsinn der atomaren Bewaffnung ausüben. Die Verhandlung wird öffentlich sein. JunepA (Jugendnetzwerk für politische Aktionen) hatte zu der gewaltfreien Besetzung des Fliegerhorsts Büchel im letzten Jahr eingeladen. Am 1.9.2017 ist ihnen der Aachener Friedenspreis verliehen worden."

In einer Presseerklärung betonen die Aktivisten:
"Die Stationierung der US-Atomwaffen in Deutschland widerspricht geltendem Völkerrecht. Sobald der im September 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag von 50 Staaten unterzeichnet und ratifiziert ist, wird die Völkerrechtswidrigkeit noch konkreter. Deutschland kann dem Vertrag angeblich erst beitreten, wenn die NATO-Atomwaffen aus Deutschland abgezogen sind. Die Bundesregierung hatte die Atomwaffenverbotsverhandlungen boykottiert und den Vertrag unter anderem deshalb nicht unterzeichnet.
Quelle: presse-junepa@riseup.net - Clara Tempel