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26.09.2017

62-jähriger Angeklagter wegen mehrerer Straftaten zu Bewährungsstrafe verurteilt

Prüm (red/boß) In dem Fortsetzungstermin zu der Sitzung vom 12.09.2017 (siehe unten) vor dem Strafrichter beim Amtsgericht Prüm wurde ein 62-jähriger Angeklagte aus der Region heute des Diebstahls,

der Sachbeschädigung in vier Fällen, der Körperverletzung in vier Fällen sowie wegen weiterer Delikte - unter anderem Missbrauch von Notrufen, Beleidigung und Bedrohung - schuldig gesprochen.
Er hatte unter anderem Maschinen seines Arbeitgebers beschädigt und einen Sachschaden von etwa 20.000 Euro angerichtet.
Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Da der gerichtlich bestellte Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen war, dass der Angeklagte voll schuldfähig war, erfolgte insoweit keine Strafmilderung.
"Das Urteil ist rechtskräftig", teilte das Amtsgericht Prüm mit.