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15.09.2017

Über fünf Jahre Haft für Vergewaltiger

Trier (red/boß) Das Langericht Trier hat einen 23-jährigen Syrer wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren, zwei Monaten und zwei Wochen verurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus der Anklageschrift:
Der 23-jährige Angeklagte stammt aus Syrien und befindet sich als Asylsuchender in der Bundesrepublik.
Dem Angeklagten wird zu Last gelegt, am 23.01.2016 in Trier mit der Mitarbeiterin eines Bordells gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt zu haben, wobei er die Geschädigte festgehalten und gewürgt haben soll. Nachdem der Angeklagte sein Griff gelockert hatte, gelang es der Geschädigten zu fliehen. Daraufhin soll der Angeklagten unter Mitnahme des Mobiltelefons der Geschädigten das Lokal fluchtartig verlassen haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten und befindet sich seitdem 11.01.2017 ununterbrochen in Untersuchungshaft.