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12.07.2017

Fast 2.700 Fälle von "Gefährdung des Kindeswohls" im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz

Bad Ems (red/boß) Die rheinland-pfälzischen Jugendämter haben auf der Grundlage von Verdachtsmeldungen im Jahr 2016 insgesamt 7.106 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung abgeschlossen,

398 bzw. 5,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Fast jedes vierte betroffene Kind hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet (24 Prozent).
In 2.690 Fällen, also bei mehr als einem Drittel der Verdachtsmeldungen (38 Prozent), wurde im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte tatsächlich eine akute oder latente Gefährdung des Kindeswohls erkannt. Dabei sind Mädchen und Jungen gleichermaßen betroffen. Eindeutig als Kindeswohlgefährdung (akute Kindeswohlgefährdung) beurteilten die Jugendämter 1.252 Verfahren (18 Prozent). Kann die Frage, ob gegenwärtig tatsächlich eine Gefahr besteht, nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung aber nicht ausgeschlossen werden, so liegt eine latente Gefährdung vor. Die Einschätzung der Fachkräfte führte in 1.438 Fällen (20 Prozent) zu einem solchen Ergebnis. Gegenüber 2015 erhöht sich damit die Zahl der Gefährdungen um elf Prozent; seit 2012 ist eine weitere Steigerung zu verzeichnen.
Keine Gefährdung des Kindeswohls lag bei 4.416 aller Verdachtsfälle vor (62 Prozent). Bei weit mehr als der Hälfte dieser Verfahren (2.543 Fälle) wurde aber dennoch ein Hilfebedarf festgestellt, etwa in Form von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Mütter und Väter. Kein weiterer Hilfebedarf bestand dagegen in 1.873 Verdachtsfällen.
In den meisten Fällen, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, gab es Anzeichen für Vernachlässigung (46 Prozent). In 24 bzw. 27 Prozent der Ermittlungen  wiesen die Kinder und Jugendlichen Anzeichen für körperliche bzw. psychische Misshandlungen auf. In 3,1 Prozent der Fälle wurden Anzeichen für sexuelle Gewalt festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Auf Initiative von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft wurden 1.693 Verfahren in die Wege geleitet. Verdachtsmeldungen von Bekannten oder Nachbarn der Kinder führten zu 934 Verfahren; dies sind 55 Hinweise weniger als im Vorjahr. 641 anonyme Meldungen führten ebenfalls zu einem Verfahren.

Statistisches Landesamt Bad Ems - Presse