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19.05.2017

Tötungsdelikt in Trier-Pfalzel am 21.01.2017 - Unterbringung des Tatverdächtigen in psychiatrischem Krankenhaus beantragt

Trier (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Trier beschuldigt einen 82 Jahre alten Rentner aus Trier, am  Abend des 21.01.2017 seine 81 Jahre alte Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Trier-Pfalzel erstochen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte, der an Demenz leidet, im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Sie hat eine entsprechende Antragsschrift bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier eingereicht.
Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: In den späten Abendstunden des 21.01.2017 kam es im Wohnzimmer der Eheleute in Trier-Pfalzel zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau. Im Verlauf des Streits begann der Beschuldigte zunächst, seine Frau zu würgen. Sodann nahm er ein großes Küchenmesser und stach damit mehrfach auf die 81-Jährige ein. Er fügte ihr mehrere Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers zu. Kurz nach der Tat rief er über Notruf bei der Polizei an und teilte mit, dass er seine Frau getötet habe. Die herbeigerufenen Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Schweich fanden die Frau leblos im Wohnzimmer vor. Trotz unverzüglich eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen der Rettungskräfte verstarb das Tatopfer noch in der Wohnung.
Nach dem vorläufigen Ergebnis eines von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen handelte der Beschuldigte aufgrund der Demenzerkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit. Aufgrund dessen kann ein Strafverfahren gegen ihn nicht geführt werden; die Erhebung einer Anklage ist nicht möglich. Nach § 63 des Strafgesetzbuches kann aber die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden, wenn die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten besteht. Einen solchen Antrag hat die Staatsanwaltschaft Trier nach Abschluss der Ermittlungen nunmehr gestellt. Sie geht dabei von einer Straftat des Totschlags in schuldunfähigem Zustand aus. Über den Antrag hat nunmehr die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier zu entscheiden. Die Entscheidung erfolgt in einer Hauptverhandlung. Ein Termin ist noch nicht bestimmt.
Bis zur Entscheidung des Landgerichts hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Presse Staatsanwaltschaft Trier