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17.05.2017

90-Jähriger wird nach versuchtem Totschlag in der Psychiatrie untergebracht

Trier/Wittlich (red/boß) Die 1. Schwurgerichtskammer des Trierer Landgerichts hat gestern in einem Verfahren wegen versuchten Totschlags einen 90-jährigen Angeklagten aus dem Raum Wittlich zur Unterbringung

in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sachverhalt laut Anklageschrift:
Der 90-jährige Beschuldigte aus dem Raum Wittlich soll am 04. November 2016 nach einem Streit versucht haben, seine Lebensgefährtin im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit infolge bestehender Demenz zu töten. Zunächst soll er die Frau gewürgt und anschließend mit einer Pistole bedroht habe. In der Folge konnte diese, als der Beschuldigte kurzzeitig von ihr abließ, das Haus verlassen. Sodann schoss der Beschuldigte in Tötungsabsicht auf die Fliehende, verfehlte sie jedoch.
Der Beschuldigte suchte in der Folge seine Lebensgefährtin und begab sich dafür zu einem Hausanwesen, in dem er sie vermutete. Er forderte den Anwohner des Hauses auf, seine Lebensgefährtin zu ihm zu schicken und bedrohte ihn dabei mit der Schusswaffe.
Schon im Mai 2015 und im Oktober 2016 soll der Beschuldigte – ebenfalls im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit - seine Lebensgefährtin mit dem Tode bedroht und gewürgt haben.
Des Weiteren wird dem Beschuldigten der Besitz diverser Schusswaffen und Munition vorgeworfen. Er ist nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis.
Der 90-jährige Beschuldigte ist strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Vorläufig festgenommen am 04.11.2016 befindet er sich seit dem 05.11.2016 ununterbrochen in einstweiliger Unterbringung.