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18.04.2017

Geschäftsführer einer Baufirma wegen schweren Menschenhandels angeklagt

Saarbrücken/Schiffweiler (red/boß) Gegen einen 52-jährigen Deutschen aus Schiffweiler hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung

der Arbeitskraft in fünf Fällen Anklage zum Landgericht Saarbrücken – Wirtschaftsstrafkammer -  erhoben. Weiterhin wurde der 52-Jährige wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall in sechzehn Fällen und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in weiteren sechs Fällen angeklagt.
 Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, im Zeitraum 2013 bis Mitte 2016 als faktischer Geschäftsführer einer Baufirma Arbeiter vorwiegend aus Bulgarien und Rumänien angeworben zu haben, um diese auf seinen Baustellen unter krasser Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns  auszubeuten. Hierbei soll er sich folgenden Systems bedient haben: Der Angeschuldigte soll den von ihm angeworbenen, in Deutschland völlig rechtsunkundigen und überwiegend mittellosen Arbeitern gegenüber angegeben haben,  er zahle pauschal 450 €, so dass das Jobcenter die Miete und Sozialleistungen bezahle.
Dadurch soll der Angeschuldigte folgende Vorteile  erzielt haben: Umgehung des im Baugewerbe gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenlohns von ca. 14 €; freies Verfügen über die Arbeiter zum zeitlich unbegrenzten Einsatz auf diversen Baustellen für pauschal 450 € und die Ausbeutung der eingesetzten Arbeiter.  Überdies soll der Angeschuldigte die Arbeiter in von ihm erworbenen – teils von Ungeziefer befallenen -  Immobilien untergebracht und dafür zusätzlich Wohngeld durch das Jobcenter vereinnahmt haben. Nach dem Anklagevorwurf sollen alleine die durch das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Zeitraum Mai 2013 bis Oktober 2013 entstandenen Schäden ca. 46.000 € betragen. 
Der seit dem 03.11.2016 in Untersuchungshaft befindliche, bereits einschlägig in Erscheinung getretene  Angeschuldigte hat zu den Tatvorwürfen bisher keine Angaben gemacht.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft konnte durch umfangreiche verdeckte Maßnahmen der Umfang der tatsächlich durch die ausgebeuteten Arbeitnehmer  abgeleisteten Arbeitsstunden festgestellt werden; sie korrespondieren mit den Angaben der Arbeitnehmer und den sichergestellten Stundenaufzeichnungen. Das auf Ausbeutung angelegte System des Angeschuldigten wurde von zahlreichen Zeugen übereinstimmend beschrieben.