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16.03.2017

Guinesische Drogenhändler zu langjährigen Haftstrafen verurteilt

Trier (red/boß) Wegen unerlaubter Geschäfte mit Betäubungsmitteln im großen Umfang sind zwei guinesische Staatsbürger beim Trierer Landgericht zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Der Angeklagte B. muss für 11 Jahren und 6 Monate ins Gefängnis, weil er mit 222 Kg Marihuana sowie 1,5 Kg Kokain gedealt hat. Sein Komplize, der Angeklagte G., bekam 10 Jahre, weil bei ihm ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Umfang von 193,5 Kg Marihuana sowie 1,5 Kg Kokain festgestellt wurde
Hinsichtlich des Angeklagten B. wurde in zwei Fällen das Verfahren eingestellt, beim Angeklagten G. in 16 Fällen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, im Zeitraum von März 2012 bis Januar 2013 Drogen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben. Bis zu ihrer Verhaftung haben sie ihren Lebensunterhalt durch internationale illegale Betäubungsmittelgeschäfte aus den Niederlanden heraus bestritten. Dazu haben sie Kuriere eingesetzt, welche die Betäubungsmittel über die Landesgrenze geschmuggelt haben.
Der Angeklagte B. lebte bis zu seiner Festnahme in Eindhoven/Niederlande. Am 9.6.2016 wurde er in Belgien festgenommen und befand sich seit dem 15.7.2016 ununterbrochen in Deutschland in Untersuchungshaft.
Auch der 31-jährige Angeklagte G. ist guineischer Staatsbürger. Er verfügt darüber hinaus über einen niederländischen Pass. Er ist bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten. Bis zu seiner Festnahme in den Niederlanden lebte er in Belgien. Seit dem 29.3.2016 befand er sich ununterbrochen in Deutschland in Untersuchungshaft.