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17.02.2017

Rentner akzeptiert Strafbefehl in Höhe von 2.400 € wegen gefährlicher Körperverletzung nach Hantieren mit Bio-Ethanol

Prüm/Lützkampen (red/boß) Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen ist durch den Erlass eines inzwischen rechtskräftigen Strafbefehls beendet worden.

Wie das Amtsgericht Prüm mitteilt, hatte der Angeklagte am 10.09.2016 in Lützkampen (Eifelkreis Bitburg-Prüm) in einem Werkschuppen seines Wohnanwesens mit Bio-Ethanol hantiert (input aktuell berichtete). Er wollte zwei Gästen aus Nordrhein-Westfalen die von ihm selbst vorgenommene Herstellung von Kerzen demonstrieren.
Infolge Unachtsamkeit des Angeklagten kam es dabei zu einer Überdosierung und dadurch wiederum zu einer Stichflamme, welche die Bekleidung seiner Zuschauer in Brand setzte. Der zum Tatzeitpunkt 57-jährige Ehemann aus NRW erlitt hierdurch schwerste Verbrennungen und ein Inhalationstrauma. Insgesamt 40 % der Haut des Oberkörpers, der Arme und der rechten Hand wurden verbrannt.
Die 52-jährige Ehefrau erlitt Verbrennungen am Oberarm und im Gesicht.
Der Mann befand sich zunächst fünf Wochen in ärztlicher Behandlung auf einer Intensivstation. Erst danach konnte er auf eine normale Station verlegt werden.
Bei beiden Geschädigten mussten Hauttransplantationen vorgenommen werden; sie sind darüber hinaus psychisch stark belastet.
Das Amtsgericht Prüm hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier wegen dieses Geschehens im Februar 2017 einen Strafbefehl gegen den nicht vorbestraften 76-jährigen Angeklagten erlassen. Er hatte das Ereignis zutiefst bedauert. Der Strafbefehl beinhaltet die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt also 2.400 Euro.
Nachdem der Angeklagte erklärt hat, dass er den Strafbefehl akzeptiert, ist die Verurteilung rechtskräftig.