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17.02.2017

Mordanklage gegen geständigen 39-Jährigen erhoben

Saarbrücken (red/boß) Die grausame Tat kurz vor Weihnachten 2016 hatte die Gemüter im Saarland erregt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen einen 39 Jahre alten Deutschen Anklage wegen Mordes

in Tatmehrheit mit besonders schwerer Brandstiftung zum Landgericht Saarbrücken erhoben.
Die Staatsanwaltschaft  wirft dem Angeschuldigten vor, einen Menschen grausam getötet zu haben. Damit habe er eine andere Straftat verdecken wollen, weshalb er auch die Wohnung des Opfers in Brand gesetzt habe.
Zum Sachverhalt:
Der Angeschuldigte soll am 22.12.2016 in der Zeit zwischen 04:00 und 05:00 Uhr das Anwesen des 64-jährigen Opfers K. in der Luisenthaler Straße in Saarbrücken betreten haben. Er wusste, dass K., in dessen Betrieb der Angeschuldigte zuvor gearbeitet hatte, hiermit nicht einverstanden war. Er soll gleichfalls gewusst haben, dass die Wohnungstür wegen Beschädigungen durch einen früheren Einbruch nicht mehr richtig zu schließen war, weshalb er ohne Schwierigkeiten in die Wohnung eindringen konnte.
Nach dem Betreten der Wohnung soll der Angeschuldigte das zu diesem Zeitpunkt auf der Couch im Wohnzimmer schlafende Opfer aufgeweckt haben. Nach einem Wortgefecht soll K. gestürzt sein und mit dem Kopf an einen im Raum befindlichen Tisch gestoßen sein. Mit einer Platzwunde kam das Opfer in einer Blutlache auf dem Boden zum Liegen.
Der Angeschuldigte soll wegen des Eindringens in die Wohnung eine Anzeige durch den  K. gefürchtet haben, weshalb er beschlossen haben soll, das Opfer zur Verhinderung eines solchen Vorgehens zu töten. Im Umsetzung dieses Entschlusses soll der Angeschuldigte nach einem in der Wohnung liegenden Kombischlüssel für Motorsägen gegriffen haben, eine Decke über den K. geworfen haben, sich über diesen gekniet und zunächst einmal zugestochen haben. Da das Opfer nach dem ersten Stich noch nicht tot war, soll der Angeschuldigte ein zweites Mal zugestochen haben. Der  K. soll in diesem Moment, um sich zu verteidigen, seinerseits ein Taschenmesser hervorgezogen haben. Dies soll ihm jedoch der Angeschuldigte entrissen haben, um mit diesem Messer anschließend mehrmals auf den K. einzustechen.
Als der Angeschuldigte feststellte, dass sein Opfer, das sich mittlerweile sogar erheben konnte, immer noch lebte, soll er ein in der Küche befindliches Kantholz ergriffen haben und dem  K. mehrfach hiermit auf den Kopf geschlagen haben.
Der Geschädigte verstarb infolge dieser Vorgehensweise letztendlich.
Der Angeschuldigte soll dann den Entschluss gefasst haben, seine Spuren mittels Brandlegung zu vernichten. Er soll dem vor dem Gebäude stehenden Firmen-LKW einen Benzinkanister entnommen haben, das Benzin über dem Leichnam und in anderen Teilen der Wohnung verbreitet und diese angezündet haben. Zuvor soll er noch noch die EC-Karten, 50 Euro und das Mobiltelefon des Opfers an sich an sich genommen haben, um die Gegenstände für sich zu verwenden, und um sodann zu flüchten.
Der Angeschuldigte, der sich seit dem 24.12.2016 in der JVA Saarbrücken in Untersuchungshaft befindet, ist geständig im Sinne der Anklagevorwürfe.

Quelle Staatsanwaltschaft Saarbrücken