zurück 
16.02.2017

Deutlicher Appell der Anti-Maut-Koalition bei EU-Verkehrskommissarin

Straßburg/Eupen (red/boß) „Frau Kommissarin, setzen Sie das Vertragsverletzungsverfahren gegen die deutsche Ausländermaut fort! Ansonsten wird die Anti-Maut-Koalition andere rechtliche Schritte

über die Mitgliedstaaten einleiten müssen“ – so lautete der deutliche Appell des ostbelgischen Europaabgeordneten Pascal Arimont (CSP-EVP) an EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc. Gemeinsam mit Abgeordneten der von ihm initiierten „Anti-Maut-Koalition“ hatte er die zuständige Kommissarin zur deutschen Pkw-Maut interpelliert. Hintergrund ist die fragwürdige Einigung zwischen EU-Kommission und dem deutschen Verkehrsminister. Das Resultat: Die Kommission prüft weiter. Das Vertragsverletzungsverfahren sei noch nicht eingestellt.
„Dieses Maut-Modell ist diskriminierend und muss geändert werden. Nach wie vor werden EU-Ausländer im Ergebnis stärker belastet als deutsche Staatsangehörige. Ein belgischer Autofahrer mit Euro-6-Klasse bezahlt die Maut, ein deutscher Autofahrer nicht!“, machte Arimont in seinem Redebeitrag deutlich. Er verlangte von der zuständigen EU-Kommissarin, das bislang auf Eis liegende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschlang fortzusetzen und die angestrebten Gesetze vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. „Diese Maut verletzt die Grundprinzipien unserer Union, die die Kommission schützen muss“, so der Ostbelgier.
In ihrer Antwort betonte Kommissarin Bulc, dass lediglich eine „politische Einigung“ zwischen EU-Kommission und Bundesverkehrsminister erreicht worden sei, die mit Vorgaben an die deutsche Regierung verbunden gewesen sei, um Diskriminierung zu vermeiden. Über weitere Schritte könne die Kommission erst nach Verabschiedung der entsprechenden Gesetze durch den deutschen Bundestag entscheiden. „Ich bin mir der Bedenken der Nachbarländer durchaus bewusst“, erklärte Bulc. Sie machte deutlich, dass das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland „keinesfalls“ beendet worden sei. Dies könne erst dann geschehen, wenn die einmal verabschiedeten Gesetze als nicht diskriminierend eingestuft werden könnten. Die Kommission werde die Gesetze nach Debatte und Abstimmung im deutschen Bundestag daher erneut bewerten.
„Es ist ein kleiner Teilerfolg, dass die EU-Kommission mit dem Vertragsverletzungsverfahren weiterhin im Spiel ist. Das war im Dezember völlig anders kommuniziert worden“, reagierte Arimont auf die Antwort der Kommissarin. „Die Kommission wird erneut prüfen, sobald die Gesetze vorliegen“, erklärt Arimont. „Die Kommissarin hat sich übrigens nach der Debatte für den Einsatz unserer Anti-Maut-Koalition bedankt. Der politische Druck ist entscheidend, wenn wir die Kommission zu einem strengeren Verhalten bringen wollen“, so Arimont abschließend.
 
Aktuell arbeiten die EU-Abgeordneten der „Anti-Maut-Koalition“ noch an einer gemeinsamen Resolution, in der sie auf die Einhaltung europäischer Regeln pochen. Diese Resolution wird voraussichtlich in der Plenarsitzung vom März verabschiedet werden.