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16.02.2017

Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Saarbrücken (red/boß) Gegen zwei  deutsche  Staatsangehörige im Alter von 44 und 74 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage zur Wirtschaftskammer am Landgericht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

in großem Ausmaß in 10 Fällen erhoben.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeschuldigten vor, eine Manipulationssoftware für Registrierkassen vertrieben zu haben, um ihren Kunden aus der Gastronomie Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu ermöglichen.
Der Angeschuldigte J. – ein Informatiker - ist Geschäftsführer  einer Firma mit Sitz in Baden-Württemberg. Diese Firma soll ein Kassensystem hergestellt haben, das neben der Kassensoftware auch die entsprechende Hardware umfasst haben soll, welche für den Einsatz im Gastronomiegewerbe spezialisiert ist.
Die bundesweit tätige Firma soll mit sogenannten Kassenaufstellern zusammenarbeiten, die für Werbung, Vertrieb, Aufstellung und Wartung der Kassensysteme zuständig sind, unter anderem auch mit dem hier Angeschuldigten N.
Dieser soll spätestens ab dem Jahr 2006 als Geschäftsführer verschiedener Unternehmen für J. tätig gewesen sein und die von J. hergestellte Kassensoftware verkauft haben. Mit Hilfe einer von J.  speziell für das Kassensystem programmierten Software soll es möglich gewesen sein, die im Kassensystem gebuchten Umsätze - ohne Spuren zu hinterlassen - nach unten zu korrigieren.
Diese Manipulationssoftware wurde auf einem USB-Stick gespeichert. Der Einsatz dieser Software soll sodann ebenfalls mittels des USB-Sticks erfolgt sein.
Im Jahr 2006 soll der Angeschuldigte N. als Geschäftsführer einer Firma mit Sitz in Saarbrücken das Kassensystem auf die beschriebene Weise an gesondert verfolgte und wegen Steuerhinterziehung bereits rechtskräftig verurteilte Betreiber von „Szenekneipen“ in Saarbrücken, Saarlouis und Heidelberg verkauft haben.
Wie von den Angeschuldigten J. und N. vorhergesehen und gebilligt, nutzten  diese die Manipulationssoftware, um nachfolgend die tatsächlichen Umsatzerlöse zu verschleiern und einen Teil der in den Lokalen erzielten Einnahmen der Besteuerung zu entziehen, wobei den hier Angeschuldigten  aus prozeßökonomischen Gründen lediglich die Beihilfe zur Hinterziehung von Umsatzsteuern in zehn Fällen im Zeitraum 2010 bis 2014 in einer Gesamtgrößenordnung von ca. 1, 1 Millionen Euro vorgeworfen wird.
Die strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getretenen Angeschuldigten befinden sich wegen der hier angeklagten Tatvorwürfe aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Saarbrücken seit dem 9.2.2017 in Untersuchungshaft. Während der Angeschuldigte J. von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, hat der Angeschuldigte N. sich im Wesentlichen geständig eingelassen, rechnet sich aber selbst nicht zum Kreis  der wirklich Verantwortlichen.

Presse Staatsanwaltschaft Saarbrücken