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15.02.2017

Wenn mal der Wurm drin ist...

Koblenz (red/boß) Gleich dreimal Pech hatte der 39-jährige Besitzer eines Pkw am gestrigen Dienstag, 14.02.2017. Als er gegen 11.00 Uhr mit seinem Wagen bei einem Koblenzer Autohaus erschien,

um ihn dort zu Reparatur abzugeben, parkte er zunächst mitten in der Zufahrt.
Da er aber vor der Reparatur noch Geld zur Zahlung der Rechnung besorgen wollte und nicht bereit war, seinen Pkw umzuparken, wurde durch einen Autohausmitarbeiter das zuständige Ordnungsamt verständigt.
Die Beamten des Ordnungsamtes ahndeten zunächst mal den offensichtlichen Parkverstoß, hatten aber auch am Wagen des 39-Jährigen etwas auszusetzen. Dieser war nämlich erheblich unfallbeschädigt und offensichtlich in keinem verkehrssicheren Zustand.
Dies bestätigten auch die dann zusätzlich hinzugezogenen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Koblenz Metternich. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien des Mannes stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Der Mann wurde daraufhin in die Justizvollzugsanstalt verbracht, sein Auto abgeschleppt.
Fazit: Bußgeld wegen Falschparkens, Abschleppkosten, Reparaturkosten...
"Einziger Lichtblick dürfte der für den Mann kostenlose Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt in den nächsten Wochen sein", so Uli Hoppen, Pressesprecher am Koblenzer Polizeipräsidium.