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17.03.2024

#NieWiederIstJetzt – Wege der Aufarbeitung der NS-Zeit bei Polizei und Justiz

Koblenz (red/boß) Die Auseinandersetzung und Aufarbeitung des verbrecherischen Wirkens in der NS-Zeit von 1933 bis 1945 weist zahlreiche unterschiedliche Facetten auf: Von der Betrachtung und Ehrung

einzelner Schicksale von Verfolgten und Ermordeten, dem Gedenken an die Opfer bis hin zur gerichtlichen Aufarbeitung des mörderischen und menschenverachtenden Handelns Einzelner oder ganzer Institutionen reichen die Versuche der Aufarbeitung dieser unfassbaren Vorgänge durch uns, die Nachfolgegenerationen.
Unter dem Motto #NieWiederIstJetzt – Wege der Aufarbeitung der NS-Zeit - fand gestern im Oberlandesgericht Koblenz eine Vortragsveranstaltung mit anschließendem Empfang auf Einladung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Thomas Henrichs in Kooperation mit dem Verein Pro Justiz Rheinland e.V. statt.  
In seinem Kurzvortrag „Georg Heuser – ein Täter in der Polizei des NS-Staates – ein aktuelles Thema“ beleuchtete zunächst Polizeidirektor Thomas Wimmer höchst eindrucksvoll die Laufbahn des mordenden Polizeibeamten Georg Heuser. Dieser hatte Verantwortung für die Ermordung von über 11.000 Menschen u.a. im Ghetto Minsk. Nach einem Entnazifizierungsverfahren mit „nicht belastet“ eingestuft, war er ab 1958 Leiter des Landeskriminalamtes von Rheinland-Pfalz. Im Jahre 1962 wurde er verhaftet und 1963 durch das Landgericht Koblenz wegen mehrfacher Beihilfe zu Mord und Totschlag zu fünfzehn Jahren Zuchthaus verurteilt.
Sodann folgte ein Blick auf die gerichtliche Praxis in der NS-Zeit. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.D. Dr. Ulrich Stump stellte die intensive Auseinandersetzung des Oberlandesgerichts Frankfurt mit seiner NS-Vergangenheit im Rahmen seines Vortrags „Willige Vollstrecker oder standhafte Richter? Die Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. in Amtshaftungssachen 1933 – 1945“ dar.
Erinnern ist nicht nur zurückschauen. Erinnern ist auch Apell und Mahnung für das Jetzt - „Nie wieder ist jetzt“, so Präsident Thomas Henrichs.

Presse OLG