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26.11.2020

Rheinland-Pfalz ergreift im Corona-Winter weitere Maßnahmen

Mainz (red/boß) "Um eine Überlastung unserer Gesundheitssysteme abzuwenden, müssen wir wieder eine Inzidenz im Regelfall von maximal 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichen“,

so Ministerpräsidentin Mali Dreyer nach der Bund-Länder-Konferenz.

Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zunächst bis zum 20. Dezember geschlossen. Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels erforderlich sein werden. Wir werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen. Die Bundesregierung hat dafür die Zusage gemacht, die Hilfen auf Basis der Novemberhilfe im Dezember zu verlängern“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, bei reduzierter Personenzahl in den größeren Geschäften über 800m². Über den Dezember hinaus werden die Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen erweitert.
Rheinland-Pfalz liegt bei den Neuinfektionen zwar weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt, aber auch hier sind die Zahlen weiterhin deutlich zu hoch, deswegen muss die Landesregierung weitere Maßnahmen ergreifen.

Schutz der vulnerablen Gruppen
In Alten- und Pflegeeinrichtungen breiten sich Infektionen schnell und mit schlimmen Folgen aus. Die Besucherzahl wird begrenzt: nur noch eine Person bzw. maximal 2 Personen aus einem Hausstand pro Tag sind zugelassen.
Besucher müssen zum Schutz ihrer Angehörigen eine FFP2-Maske tragen. Alle Mitarbeiter in Pflegeheimen werden wöchentlich getestet - auch die Mitarbeiter, die nicht in der Pflege tätig sind wie Hauswirtschaft, Verwaltung, Technik etc.; in Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, werden die Mitarbeiter zwei Mal pro Woche getestet

Klare Regelungen für Krankenhäuser
Die Zahl der Corona-Erkrankten in den Krankenhäusern steigt weiter an. Das ist für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen eine große Herausforderung. Gleichzeitig wurde beobachtet, dass es in Krankenhäusern zu Ansteckungen kommt. Das muss verhindert werden. Dreyer will die Geschäftsführungen der Krankenhäuser zu Gesprächen einladen. Ihr Ziel ist, Strategien zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. An erster Stelle steht dabei die Gesundheit der Patienten und der Mitarbeiter“, so die Ministerpräsidentin.

Gemeinsam mit den Kommunen sollen weitere Steuerungsmaßnahmen entwickelt werden, um in den regionalen besonderen Hotspots zügig und deutlich die Zahlen der Neuerkrankungen zu senken.

Weihnachten und Silvester im kleinen Kreis möglich
Für die Zeit vom 23. Dezember 2020 bis längstens 01. Januar 2021 sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis möglich bis maximal 10 Personen insgesamt. Deren Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. In ganz Deutschland sollen die Ferien schon ab dem 19. Dezember beginnen.
Auch die Silvesterfeier soll im kleinen Kreis möglich sein. Große Menschenansammlungen zum Silvesterfeuerwerk sind allerdings nicht erlaubt, sie könnten schnell zum Superspreading-Event werden. Auch daher werden öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wird empfohlen, generell auf Silvesterfeuerwerke zu verzichten.  Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.

Weihnachtsferien
Es gilt der Grundsatz:  #wirbleibenzuhause. Verbunden damit ist auch eine Bitte an die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zu prüfen, ob großzügige Homeoffice-Regelungen möglich sind.

Schulen
In Rheinland-Pfalz ist dasTragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den weiterführenden Schulen verpflichtend. In besonderen Infektionshotspots oberhalb einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche werden in Rheinland-Pfalz darüber hinaus ab der kommenden Woche mit der Schulfamilie weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangstufe 8 (außer Abschlussklassen) schulspezifisch besprochen werden, um die Umsetzung der AHA+L Regeln noch besser gewährleisten.

Novemberhilfen
Die Bundesregierung wird die Novemberhilfen für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Einrichtungen für den Dezember verlängern. Schausteller und Marktkaufleute sind ausdrücklich eingeschlossen. Für Wirtschaftsbereiche, die in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern. Dies betrifft insbesondere die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen und die Reisebranche.

Quelle Staatskanzlei Rheinland.Pfalz