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17.11.2020

Wichtige Änderungen für Corona-Testungen im Eifelkreis ab dem 18. November

Bitburg-Prüm/Berlin (red/boß) Das Bundesministerium für Gesundheit hat in einer Testverordnung vom 14. Oktober den Testungsanspruch auf den SARS-CoV-2-Erreger neu geregelt. Dies hat zur Folge, dass die Corona-

Sichtungsstelle künftig nur noch von Personen besucht werden kann, die vom Gesundheitsamt ausdrücklich zu einem Test aufgefordert werden. Dies teilzte heute die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm mit. Die wichtigste Änderung: Personen, die Symptome zeigen, können nicht mehr über die Sichtungsstelle getestet werden! Sie werden stattdessen gebeten, ihren Hausarzt zu kontaktieren.
Erstmals ab dem 18. November gelten folgende Änderungen:

1. Öffnungszeiten der Sichtungsstelle
Die Sichtungsstelle ist künftig nur noch an zwei Tagen geöffnet:
• Mittwochs von 13 bis 19 Uhr
• Sonntags von 10 bis 18 Uhr

2. Testungsanspruch
Getestet werden künftig nur noch Personen, die einen Anspruch gemäß Coronavirus-Testverordnung haben. Hierzu gehören insbesondere:
1. Kontaktpersonen, die vom Gesundheitsamt zu einem Test aufgefordert werden, einschl. Personen, denen eine Testung aufgrund einer Mitteilung ihrer Warn-App empfohlen wird
2. Asymptomatische Personen nach Auftreten von Infektionen in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Altenheime, etc.)
3. Asymptomatische Personen in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen zur Verhütung der Verbreitung, insbesondere Testung vor Aufnahme in eine Einrichtung (z.B. Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, etc.)
4. Reiserückkehrer aus Risikogebieten gemäß Festlegung des Robert Koch-Instituts

3. Terminvergabe
Zur Reduzierung von Wartezeiten arbeitet die Sichtungsstelle künftig mit Terminvorgaben. Die Termine für Kontaktpersonen werden durch die Kontaktermittler des Gesundheitsamts eingebucht.
Personen, die über die Corona-Warn-App einen Anspruch auf Testung haben oder eine Testung zur Aufnahme in einer Einrichtung benötigen, müssen sich beim Gesundheitsamt anmelden.

Es wird unbedingt um Einhaltung der vereinbarten Termine gebeten. Personen, die ohne Termin die Sichtungsstelle besuchen oder keinen Testungsanspruch haben, werden an der Sichtungsstelle abgewiesen.
Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung oder bei Fragen an das Gesundheitsamt unter Tel. 06561 15-3333 (MO bis DO 8-16 Uhr, FR 8-12 Uhr).

Presse Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm