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29.10.2020

74-Jähriger steht wegen Totschlags vor Gericht

Trier (red/boß) Vor dem Landgericht Trier begann heute ein Strafverfahren gegen einen 74-jährigen Angeklagten wegen Totschlags. Vorerst sind noch vier weitere Verhandlungstage anberaumt.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, am 28.1.2020 in einem bei Trier gelegenen Ort seine Ehefrau vorsätzlich getötet zu haben. Er habe sich dabei in einem Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit befunden.
Der Beschuldigte, der an einer bipolaren affektiven Störung leide, soll sich am Tattag mit seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung gestritten haben. Krankheitsbedingt habe er sich entschieden, das eigene Leben und das seiner Ehefrau zu beenden. Infolgedessen habe er ein großes Küchenmesser ergriffen und auf sein Tatopfer mehrfach eingestochen, das daraufhin verblutet sei. Hiernach habe sich der Angeklagte in suizidaler Absicht auf den im zweiten Obergeschoss befindlichen Balkon begeben und sei von dort in die Tiefe gesprungen. Er habe hierdurch ein lebensgefährliches Polytrauma erlitten und mehrfach operiert werden müssen.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Er befand sich nach seiner Festnahme am 12.02.2020 zunächst in Untersuchungshaft im Justizvollzugskrankenhaus Wittlich und ist seit dem 15.05.2020 aufgrund eines Unterbringungsbefehls in der psychiatrischen Klinik Nette-Gut in Weißenthurm untergebracht.
Die Staatsanwaltschaft hat vorliegend nicht Anklage erhoben, sondern im sog. Sicherungsverfahren nach den §§ 413 ff. StPO die Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung beantragt, hier konkret die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB. Denn nach ihren Ermittlungen kommt eine Bestrafung des Angeklagten mangels Schuldfähigkeit nicht in Betracht.

Presse Staatsanwaltschaft Trier