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16.10.2020

Weideschlachtungen ab nächstem Jahr möglich

Brüssel/Eupen (red/boß) Eine gute Nachricht im Sinne des Tierwohls: Die EU-Kommission hat angekündigt, dass Weideschlachtungen ab dem nächsten Jahr für Landwirte erlaubt werden sollen.

Dies teilt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) mit. Ein entsprechender Rechtstext werde aktuell vorbereitet. Arimont hatte das Arbeitsgespräch mit der EU-Kommission nach einem Austausch mit der Landwirtin Christine Schleck aus Recht initiiert, um Bewegung in die Entscheidung zur Zulassung der Weideschlachtung zu bringen.
„Bei der Weideschlachtung steht ein würdevolles, schnelles Schlachten der Tiere im Zentrum – auf einer Weide oder auf einem Hof. Aktuell ist diese Form der Schlachtung nur in ganz speziellen Ausnahmen möglich und Landwirte müssen in der Regel auf einen Schlachthof ausweichen. Nach Angaben der Kommission sollen nun auf europäischer Ebene aber die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Weideschlachtung im Beisein eines Tierarztes möglich wird“, erklärt Arimont. Vor allem Tierschützer befürworten diese Methode, da der Stress des Tieres bei der Schlachtung in gewohnter Umgebung signifikant reduziert werden kann. „Auch der regionale Aspekt ist uns wichtig, denn auf längere Lebendtiertransporte kann bei Weideschlachtung verzichtet werden“, so der ostbelgischen Abgeordneten, der den gesetzlichen Fortgang der entsprechenden Erlasse (Rechtsakte) sowie deren Umsetzung in der Wallonischen Region weiter verfolgen wird.
Auf Ebene der Wallonischen Region läuft zurzeit eine Machbarkeitsstudie zum Thema Schlachten auf dem Bauernhof. „Ziel ist es, konkrete Möglichkeiten für die Entwicklung des Schlachtens im landwirtschaftlichen Betrieb für verschiedene Tierarten zu ermitteln. Denn neben der gesetzlichen Grundlage muss auch die Rechnung für die Landwirte unterm Strich stimmen. Analysiert wird auch, wie sich das Schlachten auf dem Bauernhof und das klassische Schlachten im Schlachthof ergänzen können. Es ist extrem wichtig, von Beginn an auch die Schlachthöfe mit ins Boot zu holen. Ohne sie kann das Fleisch später nicht verarbeitet und weiterverkauft werden.„Mit dieser Initiative fördert der Gesetzgeber also nicht nur das Tierwohl, sondern auch die regionale Wirtschaft durch die Stärkung von Kreisläufen. Die Nachfrage und der Wille der Kunden, die gerne wissen wollen, woher ihr Fleisch stammt und dass das Tier bis zu seinem Tod respektvoll behandelt wurde, sind ebenfalls vorhanden”, meint Pascal Arimont abschließend.