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05.08.2020

Leserservice: Die Haltung von Nutztieren ist anzeigepflichtig

Bitburg-Prüm (red/boß) Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm erinnert an Pflichten in der Tierhaltung: Wer Nutztiere hält, muss dies beim Veterinäramt anzeigen. Ob die Tiere gewerbsmäßig

oder als Hobby gehalten werden, spielt dabei keine Rolle. Die Pflicht besteht schon ab dem ersten Tier.
Neben den klassischen Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Esel und sonstige Equiden (Einhufer) sowie Geflügel wie Enten, Gänse, Hühner, Fasanen, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Tauben und Wachteln, müssen auch Halter von Gehegewild, Kameliden und allen anderen Klauentiere, die nicht in § 26 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung, ViehVerkV) aufgeführt werden, ihren Betrieb anzeigen. Daneben sind auch die Bienenhaltung sowie die Aquakultur (Nutzfischhaltung) anzeigepflichtig.
Relevante Anzeigevordrucke für die einzelnen Tierarten sind auf den Internetseiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter www.bitburg-pruem.de (Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung → Veterinärwesen → Anmeldevordrucke Tierhaltung) zu finden.

Merkblätter und weitere Informationen finden Sie unter www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,-Wirtschaftsrecht
Nach Übersendung des ausgefüllten Anmeldevordruckes wird Ihnen eine Registriernummer mitgeteilt.


Welche Verpflichtungen bestehen darüber hinaus?

Meldungen:
Die vorgeschriebenen Meldungen bei Rinder haltenden Betrieben (Geburt, Zugang, Abgang oder Tod) können per Meldekarte über den Landeskontrollverband (LKV) Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach oder auch Online über das Internetportal HI-Tier www.hi-tier.de erfolgen.
Schweine, Schaf und Ziegen haltende Betriebe können die erforderlichen Zugangs- und Stichtagsmeldungen ebenfalls in der oben beschrieben Weise tätigen. Die zur Anmeldung im HI-Tier erforderliche PIN wird formlos über den Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz beantragt.

Bestandsregister:
Weiterhin ist von Rinder-, Schaf-, Ziegen-, Geflügel- und Schweinhaltern ein Bestandsregister zu führen. Das Bestandsregister verbleibt beim Halter, wird von ihm geführt und ist auf Verlangen zu Kontrollzwecken vorzulegen. Das Bestandsregister für Rinderhalter kann elektronisch in HI-Tier geführt werden.

Begleitpapier:
Von Schaf-, Ziegen- und Schweinhaltern ist, sobald ein Tier den Bestand verlässt, dem Übernehmer (z. B. Käufer) bei der Abgabe ein Begleitpapier auszuhändigen.

Wo muss man sich noch melden?

Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz:
Einige der oben genannten Tierarten unterliegen der Beitragspflicht der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und sind dort anzumelden. Sie finden die Tierseuchenkasse RLP im Internet unter: www.tsk-rlp.de.

Landeskontrollverband (LKV) Rheinland-Pfalz:
Informationen zur notwendigen Tierkennzeichnung (Ohrmarken) und die Bestellung von Ersatzohrmarken bei Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen erhalten Sie auf der Internetseite des LKV unter: www.lkv-rlp-saar.de

Pferdezuchtverband:
Informationen zur Vergabe eines Equidenpasses (Pferdepass) und zur Kennzeichnung mittels Transponder bei Pferden, erteilt u. a. der Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gerne zur Verfügung: 06561/15-3280 oder 15-3311.


Presse Kreisverwaltung Bitburg-Prüm