zurück 
03.08.2020

Wölfe identifiziert - Risse bei Großkampenberg und Irrhausen gehen auf denselben Wolf zurück

Großkampenberg/Irrhausen/Oberölfen (red/boß) Die Wolfsrisse bei Großkampenberg und Irrhausen Mitte Juli dieses Jahres gehen auf denselben Wolf zurück. Das hat das Senckenberg Forschungsinstitut

in Gelnhausen nach Mitteilung des Umweltministeriums bestätigt. Durch die Individualisierung der DNA-Proben konnte nachgewiesen werden dass der männliche Wolf GW1554m aus dem Herzlake Rudel aus Niedersachsen stammt. Er konnte im Januar 2020 erstmalig anhand einer Kotprobe bei Lorup identifiziert werden. Zuletzt war er in den Niederlanden und in Belgien bestätigt worden.
„Wir nehmen die Sorgen der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter in der Region ernst und prüfen im Moment die Erweiterung des Präventionsgebietes ‚Pufferzone Eifel‘ zu NRW und Belgien“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken.
Die Individualisierung für den Wolfsriss bei Roscheid und die Ergebnisse zu dem Riss bei Körperich stehen noch aus.

Sesshafter Wolf GW1159m bei Oberölfen bestätigt
Das Senckenberg Forschungsinstitut hat zudem aufgrund eines Rissereignisses bei Oberölfen den männlichen Wolf GW1159m bestätigt. Dieser ist im Westerwald sesshaft und konnte in Rheinland-Pfalz im Dezember 2019 erstmals bei Linz am Rhein anhand einer Kotprobe nachgewiesen werden. „Den Westerwald haben wir bereits 2018 vorsorglich als Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen. Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild haben innerhalb eines Präventionsgebietes die Möglichkeit, Förderungen für Präventionsmaßnahmen wie wolfssichere Zäune oder Herdenschutzhunde zu beantragen“, erklärte Höfken abschließend.

Hintergrund:
Bereits 2012 hat das Ministerium noch vor den ersten Wolfsnachweisen einen Wolfsmanagementplan erstellt. Nutztierrisse werden zu 100 Prozent entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden. Darüber hinaus können bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sogenannte „Notfallzäune“ kostenlos ausgeliehen werden, wenn Weidetiere im Bereich eines Wolfsrisses nur unzureichend geschützt sind. Ziel ist immer, dass sich Wölfe nicht an das Reißen von Weidetieren gewöhnen. Dies ist am besten durch geeignete Zäune zu erreichen. Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/
Bei Verdacht auf einen Wolfsriss können sich die betroffenen Tierhalterinnen und -halter über die Wolfshotline 06306-911199 oder via Mail an wolf@snu.rlp.de an die SNU wenden, die auch die Anträge auf Entschädigung entgegennimmt.
Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

Presse Umweltministerium Rheinland-Pfalz