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24.07.2020

DNA-Proben weisen Wolf als Verursacher für zwei tote Kälber bei Roscheid in der VG Arzfeld nach

Arzfeld/Roscheid (red/boß) Die Vermutung der Geschädigten und von Teilen der Bevölkerung aufgrund des Spurenbildes ist eingetroffen. Das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen hat aufgrund einer DNA-Probe einen neuen Wolfsnachweis in der Eifel bestätigt.

Die Ergebnisse weisen Wolfsrisse bei zwei Kälbern bei Roscheid (Eifelkreis Bitburg-Prüm) nach (input aktuell berichtete). Die Individualisierung des Wolfes steht noch aus.
Zum Hintergrund: Mitte Juni wurden Risse von Kälbern über die Wolfshotline gemeldet. Bei der Begutachtung durch die zuständige Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) wurden DNA-Proben genommen.
Bei zwei weiteren Rissereignissen in der Region hat die SNU ebenfalls Proben genommen. Diese Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Bereits 2012 hat das Mainzer Umweltministerium gehandelt und noch vor den ersten Wolfsnachweisen einen Managementplan erstellt. Nutztierrisse werden zu 100 Prozent entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden. Darüber hinaus können bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sogenannte „Notfallzäune“ kostenlos ausgeliehen werden, wenn Weidetiere im Bereich eines Wolfsrisses nur unzureichend geschützt sind. Ziel ist immer, dass sich Wölfe nicht an das Reißen von Weidetieren gewöhnen. Dies ist am besten durch geeignete Zäune zu erreichen. Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite unter: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/
Bei Verdacht auf einen Wolfsriss können sich die betroffenen Tierhalterinnen und -halter über die Wolfshotline 06306 – 911199 oder via Mail an wolf(at)snu.rlp.de an die SNU wenden, die auch die Anträge auf Entschädigung entgegennimmt.
Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/ 

Quelle: Umweltministerium Rheinland-Pfalz