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10.07.2020

„Bauferien“ in Luxemburg bis 23. August

Luxemburg (red/boß) Viele Handwerksbetriebe, die in Luxemburg auf dem Bau arbeiten, müssen den Kollektivurlaub (congé collectif) im Großherzogtum einhalten. Darauf weist die Handwerkskammer (HWK) Trier hin.

Die Luxemburger Inspection du Travail et des Mines (ITM) hat die Termine jetzt veröffentlicht. Die Behörde kontrolliert die Einhaltung des Kollektivurlaubs regelmäßig.
Im Hoch- und Tiefbau müssen die Arbeiten vom 31. Juli bis 23. August ruhen. Für Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimainstallationen gilt eine Sommerpause vom 3. bis 23. August. Ausführliche Informationen zum Kollektivurlaub sowie Angaben, welche weiteren Gewerke davon betroffen sind, sind auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Luxemburg unter https://t1p.de/jk5w erhältlich – derzeit nur in französischer Sprache.