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26.06.2020

Leserservice: Urlaub mit Hindernissen - Wenn nach erholsamen Tagen „Stubenarrest“ droht

Urlaub ist etwas Schönes und die Gelegenheit, zwischen Arbeitstrott und Familienalltag etwas Neues und Besonderes zu erleben. Allzu experimentierfreudig sind die Deutschen dabei allerdings nicht.

Die Meisten wählen eine Pauschalreise, um Erholung und Abwechslung zu finden. Dieses Jahr jedoch kann „der Urlaub von der Stange“ zum Abenteuerurlaub werden.
Derzeit warnen Robert Koch-Institut und Auswärtiges Amt vor Reisen in rund 150 Länder. Darunter finden sich beliebte Ziele wie Ägypten, die Türkei oder die USA. Grund ist das Coronavirus SARS-CoV-2. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und weitere Bundesministerien. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer mehrstufigen Bewertung, mit dem Ziel, sowohl die Reisenden, als auch die Bevölkerung Deutschlands vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Welche Gefahren drohen vor Ort?
In Risikogebieten droht ganz allgemein eine höhere Infektionsgefahr mit dem Coronavirus. Bei einzelnen Staaten ist zudem die Informationspolitik der Regierung nicht verlässlich, bei anderen entspricht das Gesundheitssystem weder dem Deutschen noch dem europäischen Standard. Gesetzliche Krankenkassen kommen für Behandlungen bei akuter Erkrankung oder Unfall in einem EU-Mitgliedsland sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen auf. Erstattet wird aber nur, was im Urlaubsland den dort versicherten Einwohnern zusteht. Krankenrücktransport nach Deutschland wird grundsätzlich nicht bezahlt.
Viele Reiseversicherungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn eine Reisewarnung für den Aufenthaltsort ausgesprochen ist. Das gilt nicht für Reisende, die sich bereits in dem Land befinden. Sondern für Reisende die nach der offiziellen Reisewarnung noch in das entsprechende Land reisen. Eine Reisekrankenversicherung würde dann die Behandlungskosten bei einer Erkrankung oder Unfallverletzung nicht mehr übernehmen.

Zurück in der Heimat ist die Erholung schnell vorüber
Einreisende nach Nordrhein Westfalen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich in Quarantäne begeben. Hierzu ist es nicht erforderlich, dass Mitarbeitende des Ordnungs- oder Gesundheitsamtes die Reisenden persönlich kontaktieren. Am 22. Juni hat das Land NRW eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, die jeden Reiserückkehrer aus Risikogebieten zur Quarantäne verpflichtet. Wer sich nicht daran hält riskiert eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro. Achtung: auch Zwischenlandungen sind relevant.

Keine Regel ohne Ausnahmen
Ausnahmen von den strengen Quarantäneregeln wurden für Angehörige bestimmter Berufsgruppen und den Fall festgelegt, dass die Reise unumgänglich war, zum Beispiel um Angehörige zu pflegen oder einer Beerdigungen beizuwohnen. Ebenfalls gibt es derzeit noch die Möglichkeit ein ärztliches Attest basierend auf eine molekularbiologische Testung vorzulegen, das eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausschließt. An das Attest werden hohe Ansprüche gestellt, so muss es in Deutsch oder Englisch abgefasst sein, der ausstellende Arzt muss kontaktierbar sein, und es darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Wenn es den strengen Vorgaben nicht entspricht, oder aus Sicht des Gesundheitsamtes dennoch eine Infektionsgefahr besteht ist Quarantäne einzuhalten.
Auch wenn eine Quarantäne nicht eingehalten werden muss, sollten Kontakte auf das absolut notwendigste beschränkt und die AHA-Regel beachtet werden: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske

Quarantäne ist nicht Extra-Urlaub
Wenn das Urlaubsziel zum Zeitpunkt der Reise bereits zum Risikogebiet erklärt worden ist, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Das Infektionsschutzgesetz ist hier eindeutig: wer sich wissentlich einem Risiko aussetzt, und dadurch in Quarantäne muss, ist für die Folgen selbst verantwortlich. Daher folgender Tipp: sprechen Sie schon vor der Abreise mit Ihrem Arbeitgeber und planen Sie die Rückfahrt so, dass keine Personen gefährdet werden. Auch Vorräte für 14 Tage sollten Sie vor dem Urlaub einkaufen, denn die Quarantäne darf zum Einkaufen nicht verlassen werden.

Täglich aktualisierte Informationen unter:
Auswärtige Amt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Risikogebiete des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html