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26.06.2020

Institutionelle Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese Trier - Betroffenenbeirat gründen

Trier (red/boß) Bischof Dr. Stephan Ackermann hat die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche

in Deutschland“ für das Bistum Trier unterzeichnet. Damit hat er die institutionelle Aufarbeitung in der Diözese in Gang gesetzt. Zugleich rief Ackermann zur Mitwirkung im neu zu gründenden Betroffenenbeirat des Bistums auf.
Für den Trierer Bischof ist die Unterzeichnung ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Aufarbeitung: „Bislang war die Aufarbeitung in unserem Bistum individuell, bezogen auf einzelne Fälle, möglich. Nun gehen wir einen Schritt weiter und setzen uns mit der institutionellen Verantwortung auseinander, die Bischof und Diözese für begangenes Unrecht übernehmen müssen.“ Ackermann begrüßte es, dass in den einzurichtenden Aufarbeitungskommissionen neben Vertretern der Kirche vor allem unabhängige Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene zusammenwirken. Bei einer institutionellen Aufarbeitung gehe es darum, Tatsachen, Ursachen und Folgen von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche zu erfassen, Strukturen zu identifizieren, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben, erläuterte Ackermann.
Auch der administrative Umgang mit Tätern und den Betroffenen sei Gegenstand der Aufarbeitung. „Die MHG-Studie hat uns dazu schon wichtige Anhaltspunkte geliefert. Aber es ist notwendig, dass nun Aufarbeitung bistumsspezifisch geschieht und auch Verantwortlichkeiten benannt werden.“ Für Ackermann hat einen hohen Stellenwert, dass die „Gemeinsame Erklärung“ Standards und Aufgaben klar benennt und die Aufarbeitung so transparent und nachvollziehbar macht. Als Dauer ist ein Zeitraum von maximal sechs Jahren vorgesehen.

Der Bischof rief außerdem von sexuellem Missbrauch im Raum der Kirche betroffene Personen auf, sich für die Mitwirkung im Betroffenenbeirat des Bistums zu melden. Der Betroffenenbeirat soll die kontinuierliche und institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen an der Arbeit des Bistums im Bereich von Intervention und Prävention von sexualisierter Gewalt sicherstellen. „Wir wissen, dass im Bistum Trier viele Personen großes Leid und Unrecht durch Vertreterinnen und Vertreter der katholischen Kirche erfahren haben.“ Nur gemeinsam mit Betroffenen werde es gelingen, einen angemessenen Umgang mit Fragen sexualisierter Gewalt zu entwickeln sowohl im Bereich der Intervention wie der Prävention.
Dem Beirat sollen fünf Personen angehören, die sexualisierte Gewalt entweder durch Vertreter der katholischen Kirche im Bistum Trier erlitten haben oder die heute auf dem Gebiet des Bistums Trier wohnen. Interessierte können sich bis 31. August 2020 beim Büro des Bischöflichen Generalvikars melden. Die Auswahl erfolgt durch ein Gremium aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bischofs, einer Vertreterin oder einem Vertreter aus der Fachpraxis und einer Vertreterin oder einem Vertreter aus der Wissenschaft.
Bischof Ackermann kündigte an, es sei angezielt, bis Ende September sowohl die Mitglieder der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wie auch die Mitglieder des Betroffenenbeirats benennen zu können. Dann könne die konkrete Arbeit im Oktober 2020 beginnen.

Alle Informationen zum Betroffenenbeirat sind unter https://www.bistum-trier.de/betroffenenbeirat/ zu finden. Dort ist auch der Link zur „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ zu finden. Auf der Seite https://www.bistum-trier.de/aufarbeitung wird künftig über die institutionelle Aufarbeitung informiert.

BIP