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05.06.2020

Anklage und Haftbefehl wegen Corona-Betruges

Saarbrücken (red/boß) wegen des Verdachts des Subventionsbetruges hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen einen 35jährigen Deutschen aus Saarbrücken Anklage zum Amtsgericht –

Schöffengericht – in Saarbrücken erhoben.
Der Angeschuldigte soll im April 2020 bei der Bezirksregierung Arnsberg (Nordrhein-Westfalen), der Regierung von Niederbayern in Landshut sowie der Investitionsbank Berlin jeweils Corona-Hilfen für Kleinstunternehmer bzw. Soloselbstständige in Höhe von jeweils 9.000 €, insgesamt also 27.000 €, beantragt und erhalten haben. Dabei soll er wahrheitswidrig angegeben haben, im jeweiligen Zuständigkeitsbereich entsprechende unternehmerische Tätigkeiten auszuüben.
Der Angeschuldigte wurde am 02.06.2020 durch Beamte des Landespolizeipräsidiums – Dezernat für Wirtschafts- und Vermögenskriminalität – Saarbrücken aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Saarbrücken vom 27.05.2020 festgenommen und befindet sich seit dem Festnahmetag in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht hat dabei den Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Angeschuldigte u.a. wegen Ausnutzens der größten Krise der Nachkriegszeit eine Freiheitsstrafe zu erwarten habe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Vorschrift des Subventionsbetruges eröffnet einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Die Ermittlungen kamen aufgrund bankseitiger Geldwäscheverdachtsanzeige in Gang. Der Angeschuldigte ist geständig.