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02.06.2020

Aufsichtsbehörde erteilt Genehmigung für ersten Doppelhaushalt des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Bitburg-Prüm/Trier (red/boß) Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier hat mit Schreiben vom 26.05.2020 den im Dezember vom Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm beschlossenen Doppelhaushalt

für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ohne Einschränkungen genehmigt. Der Landkreis hat damit erstmals Planungssicherheit für zwei Jahre.
Ein Vorteil, den Landrat Dr. Joachim Streit insbesondere in der aktuellen Krisensituation für Investitionen nutzen möchte. So ist vorgesehen, innerhalb des Planungszeitraumes Investitionen in Höhe von über 90 Mio. EUR zu verwirklichen. Die Schwerpunkte des Investitionsprogramms liegen bei den Schulen (48,6 Mio. EUR) - neben der Modernisierung der Gebäude soll hier die Digitalisierung vorangetrieben werden -, Breitbandausbau (22,0 Mio. EUR), Kreisstraßenbau (12,6 Mio. EUR) und der Modernisierung der Verwaltung (4,5 Mio. EUR). Infrastrukturmaßnahmen, die den Eifelkreis Bitburg-Prüm nicht nur heute, sondern auch in der Zukunft zu einem attraktiven Lebensraum und Wirtschaftsstandort machen.

Neben den Auszahlungen für Investitionen sieht der Ergebnishaushalt des Eifelkreises Bitburg-Prüm Aufwendungen in Höhe von insgesamt 187,2 Mio. EUR (2020) und 199,4 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2021 vor. Die Haushaltsermächtigungen verteilen sich im Haushaltsjahr 2020 auf Aufwendungen zur sozialen Sicherung 69,08 (71,5 Mio. EUR in 2021), Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen 38,86 Mio. EUR (39,41 Mio. EUR), Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 28,7 Mio. EUR (33,24 Mio. EUR und Personalaufwendungen mit 27,02 Mio. EUR (27,7 Mio. EUR).

Den Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 von 187,2 Mio. EUR stehen Erträge in Höhe von 172,3 Mio. EUR gegenüber. Im Folgejahr erwartet der Eifelkreis Bitburg-Prüm Erträge von 175,4 Mio. EUR bei 199,3 Mio. Aufwendungen. Da der Landkreis in beiden Haushaltsjahren den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich in der Planung nicht erreicht, erwartet die Aufsichtsbehörde, dass der Eifelkreis Bitburg-Prüm weitere Anstrengungen unternimmt, um alle Leistungsbereiche auf Einsparpotenziale zu untersuchen und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu ergreifen. Darüber hinaus erwartet die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde, dass der Landkreis nach der Bewältigung der aktuellen Krisensituation Maßnahmen zur Einnahmeverbesserung über die Kreisumlage ergreift.
Landrat Dr. Joachim Streit lehnt angesichts der durch die Coronakrise zu erwartenden Einnahmeausfälle der Ortsgemeinden eine Erhöhung der Kreisumlage ab:
„Wir haben seit 2012 keine Umlagenerhöhung durchgeführt und werden in der nun folgenden Liquiditätskrise der Kommunen diese nicht noch mit höheren Umlagen belasten. Die Gemeinden sind krisenrelevante Stützen und Aufgabenträger sowohl bei Auftragsangelegenheiten als auch bei Pflichtaufgaben. Es kommen noch schwierige Zeiten. Deshalb dürfen wir die Gemeinden finanziell nicht schwächen. Finanzminister Scholz ist gefordert, die Gemeinden, Städte und Kreise als Aufgabenträger in allen Bereichen zu stärken. Der Bund hat reichlich Geld.
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm schafft Vermögenswerte, die ihren Gegenwert in der Bilanz finden. So haben wir das mit der Breitbandversorgung und dem Straßenbau getan, und so werden wir es mit dem Schulbau vorantreiben. Egal, wie schlimm es finanziell kommt, bei Schulen wird nicht gespart!“

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 02.06.2020