21.05.2020
Euregio Maas-Rhein ersucht den Belgischen Nationalen Sicherheitsrat um eine zeitnahe Öffnung der Grenzen
Eupen/Brüssel (red/boß) Um den Bürgerinnen und Bürger unserer Grenzregionen zu erlauben, ihrem normalen Alltag wieder nachzukommen, ersucht der Vorstand des Europäischen Verbundes für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
der Euregio Maas-Rhein den Nationalen Sicherheitsrat und die belgische Föderalregierung, unverzüglich eine Öffnung der Grenzen in die Wege zu leiten. Die Schließung der Grenzen hat allen Grenzbewohnern, aber auch vielen Unternehmen, enorme Schwierigkeiten im Alltag bereitet – und verursacht diese noch weiterhin. Die Euregio Maas-Rhein stellt eine der am stärksten integrierten Grenzregionen Europas dar. Dementsprechend gibt es einen sehr bedeutenden grenzüberschreitenden Austausch. Im weiteren Grenzgebiet, von Brügge bis Arlon, überqueren etwa 103.000 Grenzarbeiter, darunter etwa 10.000 im Gesundheitssektor, täglich die Grenze auf ihrem Weg zur Arbeit (die EMR hat 36.000 Grenzarbeiter, darunter etwa 5.000 im Gesundheitssektor). Schüler und Studenten, aber auch Bürger gehen täglich über die Grenze, um eine Ausbildung zu absolvieren, einen Arzt zu konsultieren, ihre Verwandten und Familienangehörigen oder sogar ihre Kinder zu sehen.
Dies wurde durch die Grenzkontrollen seit Mitte März unterbunden oder erschwert, sodass das Leben der Grenzbewohner in hohem Maße beeinträchtigt wurde.
Anderen Entscheidungen zur Lockerung der Regeln anschließend, welche in den letzten Stunden getroffen wurden, schlägt der Vorstand des EVTZ der Euregio Maas-Rhein dem Nationalen Sicherheitsrat und der belgischen Föderalregierung vor, die Hindernisse zu berücksichtigen, welche das Leben der Grenzgänger in ihrem Alltag erschweren. Es sollte konkret möglich sein, eine Anpassung der FAQ des Nationalen Krisenzentrums in Betracht zu ziehen und die wesentlichen Gründe für den Grenzübertritt zu erweitern, insbesondere die Möglichkeit, seine Familie und Verwandte zu sehen. Denn was für das Inland gilt, sollte auch grenzüberschreitend gelten.
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