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30.04.2020

Regelungen zur Maskenpflicht für Schüler zum Schulstart am 4. Mai im Eifelkreis

Bitburg-Prüm (red/boß) Zum schrittweisen Schulstart in Rheinland-Pfalz am 4. Mai gelten wichtige Regeln für Schülerinnen und Schüler zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus. Ein detaillierter Hygieneplan

für Schulen sieht verschiedene zusätzliche Schutzvorkehrungen vor. Eine Intensivierung der Reinigung und die Einhaltung der Abstandsregelung ist zwingend notwendig. Hierfür werden detaillierte organisatorische Regelungen eingeführt und festgesetzt.
Neben einer gründlichen Händehygiene ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgesehen. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei eingehaltenem Sicherheitsabstand nicht erforderlich.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung stellt allen Schülerinnen und Schülern eine wiederverwendbare Alltagsmaske für den anlaufenden Schulbetrieb zur Verfügung. Erste Alltagsmasken werden in kommender Woche bereits verteilt.
Zudem wurden alle Schulen im Kreisgebiet seitens des Landes einmalig mit 10.400 Mund-Nasen-Schutz-Masken als Einmalartikel sowie 1.700 Liter Desinfektionsmittel ausgestattet. Diese Masken werden für diejenigen Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt, die insbesondere in der Anfangsphase noch ohne Maske in die Schule kommen.
Aufgrund der ab 27.04.2020 geltenden Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr stellt das Land dem Eifelkreis Bitburg-Prüm zudem weitere 3.600 Notfallmasken als Einmalartikel für die Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung. Diese werden bis zum Schulstart am 4. Mai an die regionalen Busunternehmen übergeben.

Die Notfallmasken sind, wie der Name sagt für den Notfall gedacht, falls ein Kind seine Alltagsmaske vergessen hat. Die Verantwortung, Kinder mit einer Alltagsmaske auszurüsten, bleibt  bei den Eltern.

Presse KV Bitburg-Prüm