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17.04.2020

Informationen für Arbeitgeber nach Corona-Quarantäne der Beschäftigten

Bitburg-Prüm (red/boß) Nach Auskunft der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm verlangen viele Arbeitgeber im Eifelkreis eine Gesundschreibung zum Schutz ihres Betriebes. Dies ist verständlich, jedoch schwer umsetzbar

und nicht erforderlich.
Wie das Gesundheitsamt des Eifelkreises und die Kreisärzteschaft betonen, ist nach Richtlinie des Robert-Koch-Institut vorgesehen, dass ein Betroffener mit leichtem Krankheitsverlauf und ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt aus der häuslichen Isolierung entlassen werden darf, wenn in den letzten 48 Stunden seiner Quarantäne keine Symptome feststellbar und nicht aufgetreten sind.
Wurde die Person zuvor mit schwerem Krankheitsverlauf im Krankenhaus behandelt, darf die Quarantäne 14 Tage nach der Krankenhausentlassung beendet werden.
Nach neuen Vorgaben stellen Mitarbeiter in medizinischen Berufen sowie in der Lebensmittelindustrie eine Ausnahme dar. Hier werden zwei negative Abstriche zur Beendung der Quarantäne verlangt. Im Einzelfall, insbesondere bei Risikopatienten, kann jeder Arzt selbst die Notwendigkeit zu weiteren medizinischen Maßnahmen bestimmen.
Wird die häusliche Isolation beendet, kann das soziale Leben inkl. der Gang zur Arbeit wieder aufgenommen werden. Wichtig ist dabei, dass alle bestehenden Vorgaben zu Hygieneverhalten und Kontaktbeschränkung eingehalten werden.

Presse KV Bitburg-Prüm