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27.03.2020

Corona-Krise: Grenzschließungen zu Luxemburg

Trier/Luxemburg (red/boß) Rückfall in die "graue Vorzeit" wegen Corona. Mit Einführung der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landesgrenzen ist der beidseitige Grenzübertritt zu Luxemburg beschränkt

und nur noch an festgelegten Übergängen zulässig. Es handelt sich dabei um die Land-Grenzübergangsstellen in Wincheringen, Wellen, Wasserbilligerbrück, Mesenich, Echternacherbrück, Roth und Dasburg.
Diese Grenzübergangsstellen werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch die Bundespolizei gesichert. Ausnahmen für Berufspendler sowie Güter- und Warenverkehr gelten natürlich weiterhin. Diese müssen sich allerdings auf längere Wartezeiten einstellen.

Ziel ist es, die Maßnahmen zur Einschränkung des grenzkontrollfreien Reisens innerhalb des Schengenraums zu erhöhen und den unkontrollierten Grenzübertritt zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird das Land Rheinland-Pfalz alle weiteren Straßenübergänge durch bauliche und technische Maßnahmen ab sofort beidseitig sperren.
Presse Polizeipräsidium Trier

Nachtrag Bundespolizei:
Seit dem 16. März 2020 kontrolliert die Bundespolizei die Einreise an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen. Ein Überschreiten der Grenze ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und zugelassenen Grenzübergangsstellen gestattet. Andere Grenzübergangsstellen wurden in Absprache mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland gesperrt und dürfen zum Zwecke des Grenzübertrittes nicht mehr genutzt werden. Vom Durchfahrtsverbot ausgeschlossen sind im Einsatz befindliche Rettungseinsatzfahrzeuge.
Die Bundespolizei macht darauf aufmerksam, dass das Überschreiten der Grenze an dafür nicht vorgesehenen Stellen - wie z.B. durch das Umfahren einer Absperrung - eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die durch die Bundespolizei geahndet werden kann.
Die Grenzkontrollen dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, aber auch von Frankreich und Luxemburg.