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24.03.2020

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Bitburg-Prüm (red/boß) Für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständi-ge und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind,

wurden besondere Unterstützungsmaßnahmen beschlossen.
Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Be-triebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente). Damit sollen insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufen-der Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebs-räume oder Leasingraten.
Die Antragstellung soll in Kürze möglich sein. Erste Informationen haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie der Finanzen in einem Eckpunktepapier zusammengestellt. Wo die Antragstellung erfolgen kann, wird noch bekanntgegeben.

Wirtschaftsförderung Kreisverwaltung Bitburg-Prüm