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13.02.2020

Bundesgerichtshof verwarf Revision in einer Strafsache wegen besonders schwerer Vergewaltigung

Karlsruhe/Trier (red/boß) Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 7. August 2019 im Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung

mit Beschluss vom 5. Februar 2020 als unbegründet verworfen.
Mit Urteil vom 7. August 2019 war der Angeklagte wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Saarbrücken vom 23.3.2018 zu einer Einheitsjugendstrafe von 4 Jahren verurteilt worden. Zudem wurde Führungsaufsicht angeordnet

Aus der damaligen Anklageschrift:
Dem Angeklagten B. wird von der Staatsanwaltschaft Trier zur Last gelegt, als Heranwachsender am 04.12.2018 in einer Waldhütte in der Nähe von Trier seine ehemalige Lebensgefährtin  in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung  vergewaltigt zu haben. Sie hatte sich zwei Tage zuvor von ihm getrennt.
Der Angeklagte ist russischer Staatsangehöriger, zweifach vorbestraft.