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13.02.2020

Verurteilung wegen eines Kriegsverbrechens

Koblenz (red/boß) Wegen eines Kriegsverbrechens gegen Personen hat der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz heute, 13.02.2020, gegen den 34 Jahre alten Kassim A.

eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verhängt. Im Urteil waren die Strafen aus einem in anderer Sache ergangenen und bereits rechtskräftigen Urteil einzubeziehen, so dass der Senat insgesamt auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten erkannt hat.
Der Senat sah es nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Angeklagte sich spätestens 2013 dem bewaffneten Widerstand gegen die syrische Regierung angeschlossen und nachfolgend zu einem nicht genau feststehenden Zeitpunkt, jedoch spätestens November 2013, mit dem vom Rumpf abgetrennten Kopf eines vermutlich gegnerischen Kämpfers in einer den Getöteten verhöhnenden und herabwürdigenden Weise für Fotoaufnahmen posiert hatte. Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte den Kopf des Getöteten selbst abgetrennt haben oder hieran unmittelbar beteiligt gewesen sein könnte, hat die Beweisaufnahme nicht erbracht.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat zugunsten des Angeklagten dessen Geständnis und den Umstand, dass die Tat bereits mehrere Jahre zurückliegt. Ferner floss in die Strafzumessung die persönliche Situation des Angeklagten ein, der innerhalb des bewaffneten Konflikts Angehörige verloren und selbst eine gravierende Verletzung davongetragen hat. Strafschärfend fiel ins Gewicht, dass der Angeklagte das besagte Foto nach der Tat anderen Personen gezeigt hatte und hierdurch die Herabwürdigung des Getöteten vertieft wurde.    
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

OLG Koblenz  - Presse