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14.11.2019

Leserservice: Information für Luxemburg-Grenzgänger und -Rentner

Trier (red/boß) Durch ein neues Abkommen von 2018 in der EU müssen jetzt die Finanzverwaltungen in Europa sich gegenseitig Auskunft erteilen. Dies hat dazu geführt, dass viele Rentner, die eine Rente aus Luxemburg  beziehen,

vom Finanzamt des Wohnsitzlandes Deutschland angeschrieben werden, um eine Steuerklärung für die Jahre 2011 bis 2013 nachzureichen.
Die Gewerkschaft OGBL - Sektion Deutsche Grenzgänger - wird hier ihren Mitgliedern eine Hilfe bei der Steuererklärung in Deutschland anbieten. Dazu kann man sich an die Büros oder an den Vorstand der OGBL Sektion Deutsche Grenzgänger wenden. Die OGBL wird auch mit der Luxemburger Steuerverwaltung sprechen, um die gezahlten Steuern aus diesen Jahren erstattet zu bekommen.
Der Aufforderung zur Steuererklärung muss Folge geleistet werden und eine Fristverlängerung sollte unter Umständen beim deutschen Finanzamt beantragt werden.

Hintergrund-Info:
Der OGBL hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten für eine Gleichstellung der Grenzgänger und Rentner in Luxemburg eingesetzt. Nach vielen Sitzungen mit der Steuerverwaltung und der Regierung wurden Abkommen für die Grenzgänger getroffen und auch festgeschrieben. Dies hatte sich für die Grenzgänger bei den vielen  DBA Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen) in den meisten Fällen sehr positiv entwickelt. Das letzte DBA Abkommen aus 2012 war am 01.01.2014 in Kraft getreten. Hier wurde der Freibetrag für die Grenzgänger auf 13.000 Euro im Jahr im Wohnsitzland festgesetzt. Dies war schon eine gute Lösung für alle Grenzgänger , aber auch für alle Rentner, die eine kleine Rente im Wohnsitzland haben. Aber hier war noch eine wichtige Änderung für die Rentenbezieher aus Luxemburg dabei. Ab dem 01.01.2014 werden die Renten an der Quelle versteuert. Dies war leider in den alten Abkommen nicht berücksichtigt und die Rente musste im Wohnsitzland versteuert werden.

OGBL Sektion Deutsche Grenzgänger - Schnarrbach Wolfgang, Präsident