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13.11.2019

Bezirksregierung Köln stimmt Weiterbetrieb der Eifelhöhenklinik zu

Marmagen/Köln (red/boß) Die Bezirksregierung Köln hat in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die vorübergehende Schließung

und den Patientenaufnahmestopp der Eifelhöhen-Klinik Marmagen wieder aufgehoben.  Bei durchgeführten  engmaschigen Kontrollen konnte eine positive Entwicklung der Hygienesituation festgestellt werden, so dass der Betrieb der Klinik unbedenklich weitergeführt werden kann.
Die Bezirksregierung Köln hatte am 31. Oktober 2019 wegen massiver Hygienemängel zum Schutz der Patienten den Kreis Euskirchen angewiesen, die Klinik vorrübergehend zu schließen. Die Hygienemängel hätten zur Weiterverbreitung von Krankheitserregern führen können. Die Klinik hatte daraufhin umgehend mit der Umsetzung der geforderten Hygienemaßnahmen begonnen.
Eine erneute intensive Inspektion durch das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen zusammen mit einem Hygiene-Sachverständigen führte zu dem Ergebnis, dass durch die Verantwortlichen Maßnahmen ergriffen worden sind, um eine Gefährdung der Patienten abzuwenden.
Dabei wurden beispielsweise Schutzmaßnahmen gegen multiresistente Keime ergriffen und optimiert, umfangreiche Flächendesinfektionen durchgeführt und mehrfach hygienisch-mikrobiologische Überprüfungen veranlasst.
Zur Sicherstellung des nun erreichten Hygienestandards und dessen weiterer Verbesserung wird das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen die Klinik engmaschig weiter überwachen und der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen darüber berichten. Darüber hinaus hat sich die Eifelhöhen-Klinik freiwillig verpflichtet, die Auflagen des Gesundheitsamtes zu gewährleisten und über die Umsetzung das Gesundheitsamt in Kenntnis zu setzen. 

Als gesundheitlich bedenklich ist noch das Schwimmbad der Klinik sowie aller hierzu gehörigen Einrichtungen anzusehen, so dass dessen Betrieb noch nicht wieder erlaubt werden kann. Diese Maßnahme wird so lange aufrechterhalten, bis nach Überzeugung der betreuenden Fachärzte für Hygiene- und Umweltmedizin und nachfolgender Beurteilung des Gesundheitsamtes des Kreises Euskirchen die Benutzung des Schwimmbades unbedenklich ist.