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13.11.2019

Aktualisiert: Großaktion zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität in der Vulkaneifel - bisher acht Verdächtige festgestellt

Lissendorf/Gönnersdorf (red/boß) Seit Mittwochmorgen 08.30 Uhr läuft bei zwei Firmen und in einem Hotel im Bereich Lissendorf - Gönnersdorf ein Großeinsatz der Bundespolizei zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität und illegalen Beschäftigung.

Dabei wurden acht Personen mit Verdacht auf illegale Arbeitsaufnahme festgestellt.
Wie Pressesprecher Stefan Döhn von der Bundespolizei Trier gegenüber unserer Zeitung erklärte, handelt es sich zumeist um Menschen aus dem osteuropäischen Raum, die zwar mit regulären Ausweisen in die Bundesrepublik einreisen, dann aber mit falschen Dokumenten die Arbeit aufnehmen.
Im Hintergrund stehen Organisationen, die diese Einschleusungen gewerblich betreiben.
Die Kontrollaktion der Bundespolizei, bei der deutschlandweit insgesamt über 500 Beamte im Einsatz waren, betrifft vor allem den Dienstleistungs- und Baubereich und erstreckt sich auf die Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Federführend sind bei der Aktion die Staatsanwaltschaft Osnabrück und die Bundespolizei Hannover.

Im Einsatz vor Ort in Lissendorf und Gönnersdorf sind die Bundespolizeiinspektion Trier und die Bundespolizei- Bereitschaftsabteilung Bad Bergzabern.

Pressemeldung der Bundespolizeidirektion Hannover:
Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück am heutigen Tag mit 510 Einsatzkräften einen Haftbefehl und 38 Durchsuchungsbeschlüsse in Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz vollstreckt.

Die polizeilichen Maßnahmen richteten sich gegen eine Tätergruppierung wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, der Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung sowie der illegalen Arbeitnehmerüberlassung.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, insbesondere ukrainische Staatsangehörige im Ausland anzuwerben und in die Bundesrepublik Deutschland einzuschleusen sowie einer illegalen Beschäftigung zuzuführen. Im Grundsatz sind Ukrainer für die Dauer eines Kurzaufenthaltes vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Vor diesem Hintergrund wurden die Einreise und der Aufenthalt zu Erwerbszwecken vielfach als touristisch legendiert.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die mit gefälschten EU-Ausweisdokumenten ausgestatteten ukrainischen Arbeitskräfte bei der Anmeldung bei Behörden und Sozial- bzw. Rentenversicherungsträgern unterstützt und als vermeintliche Unionsbürger über eine durch die Beschuldigten betriebene Arbeitsvermittlungsagentur an verschiedene Firmen vermittelt zu haben. Zudem offerierten die Beschuldigten den Arbeitskräften auch Unterkünfte im Umkreis der Arbeitsstätte. Bei den in den Durchsuchungsobjekten angetroffenen Personen wurden erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.

Als Beweismittel konnten Datenträger (Laptops, Mobiltelefone), verschiedene Dokumente, größere Summen Bargeld und mehrere Waffen sichergestellt werden.

Durch die Auswertung des beschlagnahmten Beweismaterials erhoffen sich die Ermittler neben der beweissicheren Strafverfolgung weitere Ansatzpunkte, um das Schleusernetzwerk zu zerschlagen.