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16.05.2019

Fünf Jahre Haft für Juwelenräuber

Trier (red/boß) Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat heute einen 24-jährigen Angeklagten wegen des versuchten schweren Raubes sowie des besonders schweren Raubes und

gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
 Die in Litauen in der Zeit vom 22.-23.01.2018 und die in Polen in der Zeit vom 29.11.2018-13.12.2018 erlittene Auslieferungshaft wird im Verhältnis 1:1 auf die Strafe angerechnet.
 Gegen den Angeklagten wird die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 110.210 € als Gesamtschuldner angeordnet.
 Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus der Anklageschrift:
Dem 24jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 20.6.2017 und am 23.6.2017 die folgenden Taten begangen zu haben.
1.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit den gesondert verfolgten O., S. und R. zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 20.6.2017 den Entschluss gefasst zu haben, ein Juweliergeschäft in Neustadt am Rübenberge auszurauben. Der Plan soll vorgesehen haben, das Geschäft zu betreten, die Glasvitrine einzuschlagen und hochwertige Uhren mitzunehmen. Entsprechend dem Tatplan soll der Angeklagte und die gesondert Verfolgten O. und S. das Geschäft am 20.6.2017 maskiert mit Basecamps und Sonnenbrillen betreten haben, wobei der gesondert verfolgte O. eine Schusswaffe in der Hand gehalten und diese auf zwei Kundinnen und die Verkäuferin gerichtet und Überfall gesagt haben. Der gesondert verfolgte S. soll einen Rucksack mit sich geführt haben, in dem sich unter anderem ein Beil und Pfefferspray befunden haben sollen, letzteres soll zur Überwindung möglicher Gegenwehr gedacht gewesen sein. Nachdem eine weitere Angestellte die Täter bemerkt und den Alarm ausgelöst haben soll, sollen diese ihr Vorhaben aufgegeben und ohne Beute geflüchtet sein. Der gesondert verfolgte S. soll von Passanten festgehalten und im Anschluss von der Polizei festgenommen worden sein.
2.
Gemeinsam mit den gesondert verfolgten O., R. und D. soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben ein weiteres Juweliergeschäft zu überfallen. Entsprechend diesen Tatplan sollen der Angeklagte und der gesondert verfolgte O. ein Juweliergeschäft in Trier betreten haben. Dort soll sich der Angeklagte gezielt in Richtung der Schaufensterauslage begeben und dort ausgestellte hochwertige Armbanduhren in einen mitgeführten Rucksack gesteckt haben. Der gesondert verfolgte O. soll während dessen eine Schusswaffe aus dem Hosenbund gezogen und diese in Richtung der Zeugin S. gerichtet haben. Als der gesondert verfolgte O. die Zeugin Sc, bemerkt haben soll, soll er in ihre Richtung Reizgas gesprüht haben. Während dessen soll der Angeklagte zahlreiche Uhren in seinen mitgeführten Rucksack eingesteckt haben. Anschließend sollen die Täter geflüchtet sein. Sie sollen 38 hochwertige Armbanduhren in einem Gesamtwert von 110.210,00 € entwendet haben. Die Zeugin Sc. soll Hautreizungen und Rötungen am rechten Oberarm erlitten haben. Die weiteren Zeugen S. und L. sollen Atemwegsreizungen erlitten haben.
Der Angeklagte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und befindet sich seit dem 13.12.2018 ununterbrochen in Untersuchungshaft.