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09.04.2019

Asylantrag des "Prümer Talibans" vor Gericht

Trier/Prüm (red/boß) Das Verwaltungsgericht Trier hat den Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren des sogenannten „Prümer Talibans“ auf den 10. April 2019, festgesetzt. Dieses Verfahren

betrifft nicht die Erteilung einer Ausbildungsduldung (Input aktuell berichtete), sondern die Ablehnung des asylrechtlichen Folgeantrags des Antragstellers.
Der diesbezügliche Eilantrag wurde mit Beschluss der 10. Kammer des Gerichts am 12. Februar 2019.