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20.03.2019

Zwei Jahre auf Bewährung für einen Bankräuber der besonderen Art

Trier/Wittlich (red/boß) Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat heute einen 37-jährigen Angeklagten wegen der versuchten räuberischen Erpressung.zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Auszug aus der Anklageschrift:
Dem 37 jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 25.09.218 in Wittlich die VR-Raiffeisen-Bank betreten und gegenüber der Mitarbeiterin L. leise geäußert zu haben: „Das ist ein Überfall, ich möchte Bargeld,“ wobei er in der rechten Hand ein Messer gehabt haben soll.
Die Zeugin L. soll den Angeklagten, da er so leise gesprochen haben soll, gefragt haben, was er gerade gesagt habe, woraufhin dieser seine Worte wiederholt haben soll. Gleichzeitig soll er das Messer vor die Brust der Zeugin gehalten haben. Die Zeugin soll dem Angeklagten gegenüber geäußert haben, dass es in der Bank kein Bargeld gebe und sie ihm daher auch keines geben könne. Daraufhin soll der Angeklagte die Zeugin aufgefordert haben, Geld aus dem Tresorraum zu holen. Nachdem die Zeugin erklärt haben soll, dass sich auch im Tresorraum kein Geld befände, soll der Angeklagte erklärt haben, dass die Zeugin die Polizei verständigen solle, er werde zum Schlossplatz gehen und dort Geld holen.
Sodann soll der Angeklagte das Messer auf ein Schränkchen abgelegt und die Bank verlassen haben.
Der Angeklagte ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten und befindet sich seit dem 26.09.2018 in Untersuchungshaft.

Presse Landgericht Trier