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13.03.2019

Klinikum Mutterhaus trennt sich nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen von Mitarbeiter - Diakon auch beim Bistum beurlaubt

Trier (red/boß) Das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen hat sich von einem Mitarbeiter getrennt. Gegen ihn war zuvor ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts

einer strafbaren Handlung gemäß § 184b StGB - Besitz kinderpornographischer Schriften - eingeleitet worden. Darüber hatte der Mitarbeiter das Klinikum als Arbeitgeber von sich aus informiert.
Das private – außerdienstliche Verhalten – ist mit dem Leitbild des Klinikums und der katholischen Glaubens- und Sittenlehre nicht in Einklang zu bringen. Im Rahmen einer getroffenen Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung aller Umstände war eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für das Klinikum als Arbeitgeber nicht mehr zumutbar. Die Klinikleitung hat aufgrund der Sachlage schnell und entschlossen gehandelt. Sie ist mit dem Mitarbeiter zu der Überzeugung gelangt, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Zuge dessen wurde der Mitarbeiter unverzüglich von seinen Dienstpflichten entbunden und freigestellt. Der Klinikleitung liegen ausdrücklich keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Mitarbeiters bei der Ausübung seines Berufes im Klinikum vor.
Zum Stand des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und den im Raum stehenden strafrechtlichen Vorwürfen liegen dem Klinikum keine näheren Informationen vor. Ungeachtet dessen ist es auch nicht Aufgabe des Klinikums, das Verhalten des Mitarbeiters strafrechtlich zu bewerten.

Hintergrund:
Im Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gilt die ‚Null-Toleranz-Politik‘ bei dem begründeten Verdacht von gravierenden Verstößen gegen Gesetze, Regelungen der AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes), Arbeitsverträgen und internen Verhaltensanforderungen. Das regeln unter anderem die Leitlinien des Klinikums. Im Mittelpunkt stehen die Prävention und der Schutz vor Fehlverhalten. Denn die Sicherheit der Patienten und der MitarbeiterInnen hat im Klinikum oberste Priorität.
Das seit Jahren gut funktionierende Compliance-System umfasst praktische Regeln des Verhaltens und beschreibt verbindliche Abläufe, Maßnahmen und Zuständigkeiten. Die Richtlinien geben den MitarbeiterInnen wertvolle Anleitung, Orientierung und Unterstützung für ein verantwortungsbewusstes Handeln und den Dienst am Menschen im Sinne des christlichen Leitbildes des Mutterhauses. Das Klinikum ahndet im Sinne einer ‚Null-Toleranz-Politik‘ bewusstes, rechtswidriges Fehlverhalten und Verstöße gegen interne Richtlinien konsequent und ohne Rücksicht auf Rang und Position der handelnden Personen.

Quelle: Presse Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen

Das Bistum Trier hat den Diakon mit Zivilberuf mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Grund ist, dass gegen den Mann ein staatliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften). Zwar bezieht sich der Vorwurf nicht auf das Tätigkeitsfeld des Mannes als Diakon, und dem Bistum sind in Bezug auf diese Tätigkeit auch keine Vorwürfe bekannt. Dennoch sieht sich das Bistum gemäß der „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ aus präventiven Gründen zu der Beurlaubung verpflichtet. Auch ein kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren ist eingeleitet.

BIP (JR)