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05.02.2019

Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren im Untreue-Verfahren gegen ehemaligen Kreisinspektor

Trier/Bitburg (boß) Im Untreue-Verfahren gegen einen 59-jährigen Beamten der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ging es heute Vormittag vor dem Trierer Landgericht in erster Linie um die Anhörung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Kreissparkasse Bitburg-Prüm und der Kreisverwaltung. Es sollte geklärt werden, inwieweit es möglich war, dass die Unterschlagungen über Jahre unentdeckt blieben, die Kontrollmechanismen versagten und was die Prüfung der Aufzeichnungen nach dem Bekanntwerden des Vorfalls ergeben haben.
Insgesamt waren in den letzten 13 Jahren über 1,5 Millionen Euro veruntreut worden. Allerdings ist ein Teil der dem Angeklagten zur Last gelegten Taten verjährt, so dass die Schadenssumme nun noch rund 700.000 Euro beträgt.
In ihren Plädoyers am Nachmittag forderte der Staatsanwalt eine Gesamt-Freiheitsstrafe von fünf Jahren und die Verteidigung von drei Jahren.
Schließlich verurteilte die 1. Große Strafkammer den Angeklagten wegen Untreue in 238 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren. Die Entscheidung über die Einziehung des Vermögens zur Wiedergutmachung gemäß §§ 73 ff. wurde abgetrennt.

Aus der Anklageschrift:
"Der Angeklagte arbeitet seit 1988 bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. Seit 1996 war er bis zu seiner Inhaftierung als Kreisinspektor im Jugendamt eingesetzt. Die Tätigkeit umfasst die verwaltungsmäßige, auch finanzielle Abwicklung von fremd untergebrachten Kindern, zum Beispiel in Heimen oder Pflegefamilien sowie im Bereich der Tagespflege. Dem Angeklagten oblag es aufgrund seiner Tätigkeit eigenverantwortlich über die Zuweisung im Bereich der Vollzeit-und Tagespflege zu entscheiden. Eine Auszahlung fand sodann nach Prüfung durch die zuständigen Amtsleiter statt. Ab Juli 2005 soll sich der Angeklagte dazu entschlossen haben sich und der Zeugin H. durch zusätzliche Geldleistungen eine dauerhafte und nicht unwesentliche Einnahmequelle zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage zu verschaffen. Auf Bitten des Angeklagten soll die gutgläubige Zeugin B. im Jahr 2005 auf ihren Namen ein Konto bei der Kreissparkasse Bitburg- Prüm eröffnet und dem Angeklagten zur alleinigen Verfügung überlassen haben. Im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Jugendhilfe soll der Angeklagte verschiedene Zahlungsempfängerkonten angelegt und diesen das bei der Kreissparkasse eröffnete Konto zugeordnet haben. Dabei soll der Angeklagte neben den persönlichen Daten der Zeugin B. auch Personendaten von Familien genutzt haben, die bereits aufgrund bestehender, oder abgeschlossener Aufträge im System der Jugendhilfe abgespeichert gewesen sein sollen. Diesen soll der Angeklagte unterschiedliche und wechselnde vermeintliche Hilfeempfänger zugeordnet haben, um dadurch einen Anordnungsgrund zu schaffen, ohne dass Pflegetätigkeiten erfolgt sein soll.
Der Angeklagte soll diese fingierten Anordnungsgründe mindestens einmal monatlich, zum Teil auch in zusätzlichen sogenannten Sammel-Auszahlungsanordnung, die auch tatsächliche Anordnungsgründe enthalten haben sollen, zur Prüfung der Anweisung vorgelegt haben. Im Zeitraum vom 18.07.2013 bis zum 20.06.2018 soll der Angeklagte insgesamt 238 Sammel-Auszahlungsanordnung erstellt haben, in denen jeweils mit bis zu fünf verschiedenen Zahlungsempfängern und wechselnden zugeordneten Hilfeempfängern eine unterschiedliche Anzahl an fingierten Anordnungsgründen enthalten gewesen sein sollen. In 8 Fällen sollen die Sammel-Auszahlungsanordnungen durch den Angeklagten vorbereitet und durch den gutgläubigen Zeugen M. im Rahmen der Vertretung freigegeben und vorgelegt worden sein. Insgesamt soll aufgrund der Sammel-Auszahlungsanordnungen zu Unrecht ein Gesamtbetrag in Höhe von 701 188,00 € auf das Konto bei der Kreissparkasse eingezahlt worden sein. Im Anschluss soll der Angeklagte die überwiesenen Gelder in bar abgehoben und zum Teil auf luxemburgische Konten eingezahlt oder anderweitig verbraucht haben.
Der 59 jährige Angeklagte ist bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich seit dem 24.07.2018 in Untersuchungshaft."

(Bericht folgt)