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24.01.2019

Untreue-Prozess begann mit einem umfassenden Geständnis durch ehemaligen Beamten der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm - mit Fotogalerie

Trier/Bitburg/Luxemburg (boß) Im Vorfeld der Hauptverhandlung wurde es bereits vermutet, denn es könnte sich strafmildernd für den Angeklagten auswirken: Der frühere Kreisinspektor des Jugendamtes

der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm R. H. hat heute vor dem Landgericht Trier unter Tränen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der gebürtige Südeifeler befindet sich seit dem 24.7.2018 in Untersuchungshaft, wohnte aber mit seiner Familie bis zu seiner Festnahme seit vielen Jahren in einer ostluxemburgischen Gemeinde.
Ihm wird seitens der Staatsanwaltschaft Trier vorgeworfen, im Zeitraum vom 18.07.2013 bis 20.06.2018 rund 240 Sammel-Auszahlungsanordnungen erstellt zu haben, durch die er sich zu Unrecht über ein Konto seiner Stieftochter bei der Kreissparkasse Bitburg-Prüm einen Betrag in Höhe von rund 700.000 Euro angeeignet hat. Im Anschluss wurden die Gelder in bar abgehoben und auf luxemburgische Konten eingezahlt bzw. unmittelbar für den Lebensunterhalt ausgegeben.
Zum Auftakt der Hauptverhandlung, listete Staatsanwalt Holger Schmitt alle Transaktionen Punkt für Punkt in seiner Anklageschrift auf.
Allerdings ist ein Gesamtschaden zu Lasten des Kreishaushaltes von 1,53 Millionen Euro entstanden, da der Angeklagte sich bereits seit Juli 2005 unrechtmäßig durch fingierte Buchungen bereichert hatte. Ein Schaden von 800.000 Euro ist jedoch mittlerweile verjährt, so Staatsanwalt Schmitt gegenüber unserer Zeitung.
So folgte auch gleich auf Fragen der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz unter Tränen ein herzzerreißendes Schuldbekenntnis des 59-Jährigen: „Das ist alles richtig, was mir vorgeworfen wird. Falsch bleibt falsch. Das war der größte Fehler meines Lebens. Ich frage mich heute selbst, wie es so weit kommen konnte!“
Und so wurden im Laufe der Beweisführung immer wieder die Frage des Motivs und die Kontrollmechanismen innerhalb der Verwaltung beleuchtet. Kurz gesagt: Der Angeklagte begründete sein Fehlverhalten mit finanziellen und menschlichen Notsituationen. Dazu gehörten schwerste Schicksalsschläge – teils verschuldet, teils unverschuldet - bei Frau und Kindern wie Unfälle und Krankheiten, Arbeitslosigkeit und geschäftlicher Misserfolg.
Dennoch wurde auch immer wieder die Frage gestellt, wo neben Gehalt (3.200 Euro im Monat) und anderen Einnahmen das ganze unterschlagene Geld hingegangen sei – rundgerechnet 10.000 Euro pro Monat. Dass teilweise durch Anschaffungen und Lebensstil auch auf großem Fuße gelebt wurde, blieb dabei nicht unverborgen.
Rechtsanwalt Wolfgang Simon baute seine Verteidigung darauf auf, die teils drastischen  Notsituationen aus dem Mund seines Mandanten zu Gehör zu bringen und die mangelnde Kontrolle innerhalb der Verwaltung zu beschreiben.
Dort herrschte wohl großes Vertrauen untereinander, da weder Kollegen noch Vorgesetzte, weder das Rechnungs- und Prüfungsamt noch die Kommunalaufsicht Verdacht geschöpft hatten. Im Grunde genommen wurden Listen eingesehen, aber keine Einzelfallprüfungen vorgenommen, sonst hätten die Fehlbeträge auffallen müssen.
Als Ergebnis der bisherigen Hauptverhandlung kann wohl gesagt werden, dass es innerhalb der Kreisverwaltung bzw. der Familie des Angeklagten wohl keine Mittäter bzw. Mitwisser gegeben hat. Vertrauen ging wohl über alles. Und so bedauerte der Angeklagt auch, dass er dies alles total mussbraucht habe. Er habe von Anfang an nicht gedacht, dass er mit der Masche durchkäme und habe jeden Tag Angst gehabt aufzufliegen, insbesondere beim Umstellen auf ein neues Kassensystem und bei dem Auftauchen eines Wirtschaftsprüfers. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, warum er denn nicht einmal auf die Bremse getreten habe, antwortete er: „Diese Frage habe ich mir nicht jeden Tag gestellt.“
Die Ehefrau, die als „Einziehungsbeteiligte“ dem Prozess beiwohnte, wollte aufgrund ihrer gesundheitlichen und psychischen Verfassung keine Einlassung abgeben. Sie bestätigte allerdings, dass ihr Mann ihr keine größere Summe aus den unterschlagenen Geldern überlassen habe.
Der zuständige Sachbearbeiter vom Kommissariat Vermögensdelikte der Kripo Wittlich schilderte nochmals den gesamten Geschehensablauf auf Grundlage der Ermittlungen und stellte heraus, dass das verdächtige Konto erst durch eine externe Bankprüfung im Rahmen einer Geldwäsche-Kontrolle aufgefallen sei. Mittäterschaften im Rahmen der Handy-Auswertungen seien keine festgestellt worden.
Der Angeklagte wörtlich: „Mir ist es in meinem Leben nicht mehr möglich, das Ganze wieder gut zu machen, aber geringe Teile werden wohl aus dem Haus- und Autoverkauf zurückfließen.“
Die Verhandlung wird am 5. Februar fortgesetzt. Dann sollen der Abteilungsleiter des Jugendamtes und eine Sachbearbeiterin zu den Vorfällen gehört werden.

Heinz-Günter Boßmann

Fotogalerie

             
Landgericht                  Akten                           Gericht

        
Rechtsanwalt Simon      Staatsanwalt Schmitt    Der Angeklagte

Anklageschrift der Staatsanwaltschaft:
Der Angeklagte arbeitete seit 1988 bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. Seit 1996 war er bis zu seiner Inhaftierung als Kreisinspektor im Jugendamt eingesetzt. Die Tätigkeit umfasste die verwaltungsmäßige, auch finanzielle Abwicklung von fremd untergebrachten Kindern, zum Beispiel in Heimen oder Pflegefamilien, sowie im Bereich der Tagespflege. Dem Angeklagten oblag es aufgrund seiner Tätigkeit, eigenverantwortlich über die Zuweisung im Bereich der Vollzeit-und Tagespflege zu entscheiden. Eine Auszahlung fand sodann nach Prüfung durch die zuständigen Amtsleiter statt. Ab Juli 2005 soll sich der Angeklagte dazu entschlossen haben, sich und der Zeugin H. durch zusätzliche Geldleistungen eine dauerhafte und nicht unwesentliche Einnahmequelle zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage zu verschaffen. Auf Bitten des Angeklagten soll die gutgläubige Zeugin B. im Jahr 2005 auf ihren Namen ein Konto bei der Kreissparkasse Bitburg-Prüm eröffnet und dem Angeklagten zur alleinigen Verfügung überlassen haben. Im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Jugendhilfe soll der Angeklagte verschiedene Zahlungsempfängerkonten angelegt und diesen das bei der Kreissparkasse eröffnete Konto zugeordnet haben. Dabei soll der Angeklagte neben den persönlichen Daten der Zeugin B. auch Personendaten von Familien genutzt haben, die bereits aufgrund bestehender oder abgeschlossener Aufträge im System der Jugendhilfe abgespeichert gewesen sein sollen. Diesen soll der Angeklagte unterschiedliche und wechselnde vermeintliche Hilfeempfänger zugeordnet haben, um dadurch einen Anordnungsgrund zu schaffen, ohne dass Pflegetätigkeiten erfolgt sein sollen.
Der Angeklagte soll diese fingierten Anordnungsgründe mindestens einmal monatlich, zum Teil auch in zusätzlichen sogenannten Sammel-Auszahlungsanordnung, die auch tatsächliche Anordnungsgründe enthalten haben sollen, zur Prüfung der Anweisung vorgelegt haben. Im Zeitraum vom 18.07.2013 bis zum 20.06.2018 soll der Angeklagte insgesamt 238 Sammel-Auszahlungsanordnung erstellt haben, in denen jeweils mit bis zu fünf verschiedenen Zahlungsempfängern und wechselnden zugeordneten Hilfeempfängern eine unterschiedliche Anzahl an fingierten Anordnungsgründen enthalten gewesen sein sollen. In acht Fällen sollen die Sammel-Auszahlungsanordnungen durch den Angeklagten vorbereitet und durch den gutgläubigen Zeugen M. im Rahmen der Vertretung freigegeben und vorgelegt worden sein. Insgesamt soll aufgrund der Sammel-Auszahlungsanordnungen ein Gesamtbetrag von rund 1,5 Mio Euro auf das Konto bei der Kreissparkasse eingezahlt worden sein. Im Anschluss soll der Angeklagte die überwiesenen Gelder in bar abgehoben und zum Teil auf luxemburgische Konten eingezahlt oder anderweitig verbraucht haben.
In der Hauptverhandlung steht eine veruntreute Summe von rund 700.000 Euro zur Debatte; der Restbetrag ist mittlerweile verjährt.
Der 59-jährige Angeklagte ist bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich seit dem 24.07.2018 in Untersuchungshaft.