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16.01.2019

Mehrjährige Haftstrafen für Drogenschmuggler und -dealer

Trier (red/boß) Die A60 war ihr Schicksal. Wegen Rauschgiftschmuggel und Drogenhandel sind zwei Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt worden. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier verkündete heute folgendes Urteil:

Es sind schuldig und wurden verurteilt:
Der Angeklagte R. wegen Einfuhr und Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren,
der Angeklagte T. wegen Einfuhr und Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus der Anklageschrift:
Am 19.05.2018 wurden die Angeklagten durch Beamte des Hauptzollamts Koblenz - aus Belgien kommend - im Bereich des Parkplatzes Prümer Land - West auf der A60 einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurden in einem professionell eingebauten Versteck hinter der Rückbank 5 kg Marihuana und 100 g Kokain aufgefunden und sichergestellt.
Der 57-jährige Angeklagte T. ist bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Der 46-jährige Angeklagte R. war in den Niederlanden bereits strafrechtlich aufgefallen. Beide waren seit dem 20.05.2018 in Untersuchungshaft.