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09.01.2019

Knapp drei Jahre Haft wegen Vergewaltigung

Trier/Bernkastel-Wittlich (red/boß)  Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat den Angeklagten gestern wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus der Anklageschrift:
Dem Angeklagten wird zu Last gelegt, im Zeitraum vom 27.05.2017 bis zum 24.06.2017 in der Ehewohnung, die im Landkreis Bernkastel- Wittlich gelegen war, gegen den Willen seiner Ehefrau mit dieser den Geschlechtsverkehr durchgeführt zu haben, wobei er die Geschädigte zunächst geschlagen und anschließend festgehalten haben soll.
Am 06.07.2018 soll der Angeklagte seine zwischenzeitlich getrennt lebende Ehefrau besucht haben. Nachdem die Geschädigte es abgelehnt haben soll den Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten durchzuführen, soll dieser zunächst versucht haben die Geschädigte ins Schlafzimmer zu ziehen. Als dies aufgrund der Gegenwehr der Geschädigten misslungen sein soll, soll der Angeklagte diese mit der Hand gegen den Hinterkopf geschlagen und anschließend mit einer Porzellanscherbe in den linken Oberarm geschnitten haben. Als die Geschädigte damit gedroht haben soll die Polizei zu rufen, soll der Angeklagte von ihr abgelassen haben.
Der 30 jährige Angeklagte ist bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er hatte sich seit dem 16.07.2018 in Untersuchungshaft befunden.

Presse LG Trier