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19.12.2018

Verfahren wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft beim "Islamischen Staat" beginnt am 17. Januar vor dem OLG Koblenz

Koblenz/Saarloius (red/boß) Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 14. September 2018 gegen den 27-jährigen Mamar A. zur Hauptverhandlung zugelassen

und das Hauptverfahren eröffnet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich seit spätestens Februar 2014 bis Ende des Jahres 2014 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) beteiligt zu haben.
Der Angeklagte ist syrischer Staatsangehöriger und war zuletzt wohnhaft in Saarlouis.
Nach dem Inhalt der Anklage soll er sich dem „IS“ angeschlossen und in der Folgezeit auf Seiten des „IS“ an Gefechten, unter anderem auch an den Kämpfen um die Stadt Mossul, teilgenommen haben. Nach der Eroberung der Stadt Mossul soll er sich zudem für den „IS“ als Spitzel betätigt haben. Am 16. November 2015 reiste er nach Deutschland ein und beantragte Asyl.
Der Angeklagte wurde am 12. April 2018 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am Donnerstag, den 17. Januar 2019, 10.00 Uhr zu beginnen (Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz).
Das Verfahren wurde vorläufig mit 19 Verhandlungstagen bis zum 29.Mai 2019 terminiert.