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15.11.2018

Leserservice: Schnäppchen auf dem Trödelmarkt können gefährlich sein

Köln/Erftstadt (red/boß) Stichprobenartig überprüfte die Bezirksregierung Köln von Ende März 2018 bis Oktober 2018 über 20 Trödelmärkte in Köln, im Rhein-Sieg-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis,

im Oberbergischen Kreis, im Rhein-Erft-Kreis und im Kreis Düren.
Auf 80% der Trödelmärkte wurden gefährliche Produkte gefunden.
Bei den Kontrollen fand eine Überprüfung der gewerblichen Händler statt. Im Fokus standen insbesondere Produkte wie Spielzeug und Elektroartikel. Die mit gefährlichen Mängeln mussten vom Händler direkt aus dem Verkauf genommen werden oder wurden vor Ort vernichtet. In einigen Fällen wurden gefährliche Produkte von der Bezirksregierung mitgenommen. Die Lieferunterlagen der Händler wurden geprüft und beim Importeur die notwendigen Maßnahmen wie Rückruf, Vernichtung oder Verkaufsverbot eingeleitet.
Ein neues "Trendspielzeug" auf den Märkten sind batteriebetriebene, wackelnde Hunde mit Sonnenbrille - mal mit, mal ohne Hut. Diese Hunde wurden auf fast jedem Trödelmarkt gefunden. Es handelt sich dabei um ein Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren, das neben Kennzeichnungsmängeln auch weitere gefährliche Mängel aufweist: Augen, Nase und Glocke lassen sich mit sehr wenig Kraftaufwand entfernen und können so von kleinen Kindern verschluckt werden. An den Kleinteilen können diese dann leicht ersticken. Teile dieser Art sind für Kleinkinderspielzeuge verboten.
Auch Puppen mit elektrischem Innenleben wurden entdeckt, deren Knopfzellen (Batterien vom Lautsprecher) für Kinder frei zugänglich sind. Auch diese können verschluckt werden und so zum Ersticken führen. Oder mangelhafte Reiseadapter mit Stromschlaggefahr und Kinderkleidung, die aufgrund ihrer langen Kordeln im Halsbereich eine Strangulationsgefahr darstellen. Ebenso wurden sogenannte Squishies gefunden. Vor diesem Spielzeug warnte bereits die EU mit ihrem Schnellinformationsdienst RAPEX (Rapid Exchange of Information System).

Leserservice: Augen auf beim Einkauf:
Einfache Prüfungen, z.B. an Spielzeugen, kann jeder selber durchführen-
. Schauen Sie nach, ob ein CE-Zeichen vorhanden ist und ob die Importeur- oder Herstelleranschrift am Produkt angebracht wurde.
. Prüfen Sie, ob evtl. verschluckbare Kleinteile vorhanden sind (bei Spielzeug für Kinder unter 3 Jahre).
. Prüfen Sie, ob die Warnhinweise am Spielzeug vorhanden sind und in deutscher Sprache geschrieben wurden.
. Stellen Sie fest, ob das Spielzeug einen unangenehmen Geruch hat.
Beachtet man diese Regeln, steht einer Schnäppchenjagd auf dem Trödelmarkt nichts im Wege.

Presse Bezirksregierung Köln