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12.10.2018

Reichsbürger-Urteil gegen ehemaligen Polizeiangehörigen rechtskräftig

Trier (red/boß) Nachdem das Polizeipräsidium Trier bereits Ende Oktober 2016 von der Zugehörigkeit eines Polizeibeamten einer Dienststelle der Polizeidirektion Trier zur sogenannten Reichsbürgerbewegung erfahren hatte,

wurde diesem unverzüglich die Führung der Dienstgeschäfte untersagt.
Zur weiteren Absicherung der disziplinarrechtlichen Ermittlungen wurde der Beamte zeitgleich von seiner damaligen Dienststelle zur Polizeiinspektion Morbach umgesetzt. Dort hat der suspendierte Beamte aufgrund des o. g. Verbots jedoch nie Dienst verrichtet.
Nach den Ermittlungsergebnissen des parallel eingeleiteten Disziplinarverfahrens hatte das Land Rheinland-Pfalz am 17. April 2018 Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht Trier mit dem Ziel der Entlassung des Beamten erhoben.
In seiner Verhandlung am 14. August 2018 hat das Verwaltungsgericht den Polizeibeamten mit seinem Urteil aus dem Dienst des Landes entlassen. Da der Betroffene keine Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegte, ist das Urteil seit dem 28. September 2018 rechtskräftig und der ehemalige Beamte nicht mehr Angehöriger der rheinland-pfälzischen Polizei.